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Politik: Der Solidarpakt sichert den neuen Ländern die Finanz-Hilfe

Eine ausreichende Finanzausstattung ist eine Grundlage für die Entwicklung der neuen Länder. Der Bund und die alten Länder haben dies nach ihren Möglichkeiten gewährleistet und dafür mit dem Föderalen Konsolidierungsprogramm (Solidarpakt) seit Anfang 1995 eine verbindliche Regelung bis Ende 2004 getroffen.

Eine ausreichende Finanzausstattung ist eine Grundlage für die Entwicklung der neuen Länder. Der Bund und die alten Länder haben dies nach ihren Möglichkeiten gewährleistet und dafür mit dem Föderalen Konsolidierungsprogramm (Solidarpakt) seit Anfang 1995 eine verbindliche Regelung bis Ende 2004 getroffen. Der Solidarpakt gilt als finanzelles Rückgrat für den Aufbau Ost.

Durch die Solidarpakt-Vereinbarungen von 1993, die zwei Jahre später in Kraft traten, sind Berlin und die fünf neuen Länder vollständig und gleichberechtigt in einen gesamtdeutschen Finanzausgleich einbezogen. Dadurch flossen ihnen 1998 rund 43,5 Milliarden zu: aus der Umverteilung von Umsatzsteuern 14 Milliarden, elf Milliarden durch den horizontalen Finanzausgleich der Länder untereinander und 18,5 Milliarden Mark als Ergänzungszuweisungen des Bundes. In dieser Zahl sind Zuweisungen zum Abbau teilungsbedingter Sonderbelastungen sowie zum Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft in Höhe von 14 Milliarden Mark jährlich enthalten.

Hauptzahler sind nach dem Bund die reicheren Länder Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hamburg, die gegen die steigenden Lasten geklagt und beim Verfassungsgericht eine Neuregelung mit Wirkung ab 2005 durchgesetzt haben, die jetzt von Bund und Ländern zu verhandeln ist.

Der Solidarpakt umfasst aber auch weitere Leistungen und Hilfen aus den Haushalten von Bund und alten Ländern - sei es als Ausgaben wie im Bundeshaushalt die Gemeinschaftsaufgabe Wirtschaftsförderung oder die Investitionshilfen, sei es als Steuersubventionen wie die Wohnungsförderung. So gewährt der Bund den neuen Ländern zur Steigerung ihrer Wirtschaftskraft seit 1995 jährlich über zehn Jahre hinweg 6,6 Milliarden Mark Finanzhilfen.

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