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DER VERMITTLUNGSGUTSCHEIN: Helfer bei der Arbeitssuche

Als Konsequenz aus dem Skandal um geschönte Vermittlungsstatistiken der Arbeitsämter führte die Arbeitsagentur im März 2002 den Vermittlungsgutschein ein. Mit dem Gutschein können Arbeitslose, die Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, private Arbeitsvermittler ihrer Wahl mit der Jobsuche beauftragen.

Als Konsequenz aus dem Skandal um geschönte Vermittlungsstatistiken der Arbeitsämter führte die Arbeitsagentur im März 2002 den Vermittlungsgutschein ein. Mit dem Gutschein können Arbeitslose, die Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, private Arbeitsvermittler ihrer Wahl mit der Jobsuche beauftragen. Der Gutschein ist drei Monate gültig und hat einen Wert von 2000 Euro. Die Vergütung für die privaten Vermittler wird in zwei Tranchen gezahlt: die ersten 1000 Euro, wenn das Arbeitsverhältnis sechs Wochen besteht, die zweiten nach sechs Monaten.

Jetzt einigten sich die Koalitionsfraktionen darauf, das Ende 2007 auslaufende Instrument um drei Jahre zu verlängern. Mit einigen Änderungen: Können Arbeitslose den Gutschein bislang nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit bekommen, erhalten sie ihn ab Januar 2008 erst nach zwei Monaten. Außerdem soll die zweite Tranche für die privaten Vermittler auf bis zu 1500 Euro erhöht werden, wenn Langzeitarbeitslose oder Behinderte erfolgreich vermittelt werden. Im vergangenen Jahr lösten 63 000 Menschen den Vermittlungsgutschein bei einem privaten Vermittler ein. rni/ddp

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