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Kindergeld kann auch an Kinder gezahlt werden, die nicht in Deutschland wohnen

© picture alliance / dpa/Jan Woitas

Kindergeld für EU-Ausländer: Deutschland zahlt für 161 000 ausländische Kinder in EU-Mitgliedstaaten Kindergeld

SPD-Chef Gabriel will das Kindergeld für EU-Ausländer kürzen, deren Kinder im Heimatland leben. Dabei ist die Summe, um die es geht, überschaubar.

SPD-Chef Sigmar Gabriel will das Kindergeld für EU-Ausländer kürzen, deren Kinder nicht in Deutschland wohnen. Freizügigkeit in Europa dürfe nicht missbraucht werden, um in Sozialsysteme einzuwandern, begründet Gabriel seinen Vorstoß. Doch wie viele Menschen wären betroffen, wenn Gabriels Forderung umgesetzt würde?

Es geht um 161 000 Kinder

Im Jahr 2016 zahlte der deutsche Staat Kindergeld für insgesamt 14,6 Millionen Kinder, wie Statistiken der Bundesagentur für Arbeit zeigen. Eine ausländische Staatsangehörigkeit hatten rund 2,5 Millionen Kinder. Die meisten von ihnen leben in Deutschland, aber die Familienkasse überweist auch Geld an Eltern, deren Kinder in ihrem Heimatland wohnen. Betrachtet man die anderen 27 EU-Mitgliedsstaaten, geht es um rund 161 000 Fälle im Jahr 2016.

Von 32 Milliarden Euro gingen 476 Millionen Euro in andere EU-Mitgliedstaaten

Mehr als die Hälfte der Kinder wohnt laut Statistik in Polen (knapp 87 000), gefolgt von Rumänien (15 000), Kroatien (11 900), Tschechien (8900) und Ungarn (8600). Doch es gibt auch Zahlungen, die an Kinder mit Wohnsitz in den Niederlanden (4800), in Belgien (900) oder in Frankreich (800) gehen. Gemessen am finanziellen Gesamtvolumen sind die Auslands-Zahlungen überschaubar: Von den 32 Milliarden Euro, die 2016 insgesamt für das Kindergeld ausgegeben wurden, gingen nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 476 Millionen Euro an Kinder, die in anderen EU-Mitgliedsstaaten lebten.

Das Kindergeld in Deutschland liegt bei 190 Euro

Die Zahl der Kindergeldberechtigten im Ausland ist in den letzten Jahren gestiegen. Gleichzeitig nahm aber auch die Zahl der Beschäftigten aus den EU-Beitrittsländern deutlich zu. Das Kindergeld liegt in Deutschland derzeit bei 190 Euro im Monat für das erste und zweite Kind, beim dritten Kind steigt es auf 196 Euro. Das Kindergeld dient der Sicherung des Existenzminimums.

In der EU gehört Deutschland zu den Ländern mit vergleichsweise hohe Zahlungen, nur Länder wie Luxemburg liegen mit 265 Euro für Neugeborene darüber. Allerdings hat auch Polen aufgestockt und zahlt seit diesem Jahr mit 500 Zloty (umgerechnet 113 Euro) ein Kindergeld, das gemessen am Durchschnittseinkommen hoch ausfällt. Das Kindergeld gibt es allerdings erst ab dem zweiten Kind für alle Eltern, beim ersten Kind nur für Geringverdiener.

Rechtlich ist der Vorschlag umstritten

Ob die von Gabriel vorgeschlagenen Änderungen europarechtlich umsetzbar wären, ist umstritten. So urteilte der Europäische Gerichtshof 2012, dass auch uneingeschränkt steuerpflichtige Saisonarbeiter, deren Kinder in der Heimat leben, Anspruch auf Kindergeld haben. Ähnliche Entscheidungen trafen bisher die meisten Gerichte.

Die EU-Kommission will diese Rechtslage nicht ändern. In der vergangenen Woche stellte EU-Kommissarin Marianne Thyssen die geplanten neuen Regeln für die Freizügigkeit in der EU vor. Der Kommissionsentwurf sieht keine Änderung der bisherigen Regelung vor, der zufolge sich die Höhe des Kindergeldes nach dem Land richtet, in dem die Eltern arbeiten – unabhängig davon, ob die Kinder dort leben oder nicht. Mit dem Entwurf wird sich demnächst das EU-Parlament befassen.

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