zum Hauptinhalt

Hospizbewegung: "Unsere Gesetzeslage respektiert den Selbstmord"

Die ehemalige Justizministerin Däubler-Gmelin über Todkranke, Dignitas - und Geschmacklosigkeiten.

Frau Däubler-Gmelin, nach Angaben der Organisation „Dignitas“ (Würde), die Sterbewilligen den Freitod ermöglicht, sind rund 500 Deutsche in den vergangenen zehn Jahren in die Schweiz gefahren, um dort zu sterben. Warum ist ihnen das in Deutschland nicht erlaubt?

Ich kann weder die Zahlen überprüfen, noch gar, ob das wirklich „Sterbewillige“ waren. In der Schweiz gerät diese Organisation derzeit unter Druck. Mich bekümmert jedoch, dass sie nicht dabei mithelfen wollen, die großen Möglichkeiten der Sterbebegleitung überall bei uns durchzusetzen, bei der ja den Leidenden und Sterbenden durch Schmerztherapie, Zeit und Betreuung wirklich geholfen wird. Und den Angehörigen auch. Das wäre menschlich. Hier ist noch so viel zu tun, bei der Aus- und Fortbildung in den medizinischen und in den Pflegeberufen. Das kostet Geld und Zeit, bringt aber – anders als die Sensationsforderungen dieser selbsternannten Hilfsfunktionäre – keine Schlagzeilen.

Ist die Gesetzeslage in Deutschland reformbedürftig?

Nein, die Gesetzeslage respektiert ja den eigenen Selbstmord und stellt auch Beihilfe nicht unter Strafe. Aber: Es muss halt der Betroffene bis zuletzt selbst handeln. Nicht irgendein Funktionär. Außerdem haben Ärzte die Verpflichtung zu helfen, wo Heilung nicht mehr möglich ist. Nicht aber, jemand zu töten.

Welche Rolle spielt dabei das Recht des Individuums auf seinen eigenen Willen und damit über seinen eigenen Körper?

Genau das anerkennt unsere Gesetzeslage. Es ist jedoch nicht möglich, einen Arzt zu veranlassen, aktiv tötend einzugreifen. Stellen Sie sich bloß vor, was es an neuer Unsicherheit und Misstrauen gegen Ärzte schaffen würde, wenn diese Gewissheit und Sicherheit nicht mehr da wäre. Kein Wunder, dass das auch Ärzte und Pflegende nicht wollen.

Wie schätzen Sie den Stand der Palliativmedizin in Deutschland ein?

In den letzten Jahren wird es besser, es reicht aber noch nicht. Ich finde es großartig, wie viele Ärztinnen und Ärzte, Pflegende und Ehrenamtliche sich auch in der hospizlichen Hilfe und Sterbebegleitung engagieren. Wir haben die gesetzlichen Grundlagen erheblich verbessert – aber bei der Durchsetzung überall in Deutschland ist jede helfende Hand willkommen.

Die Grenze zwischen aktiver und indirekter Sterbehilfe ist schwammig. Sie findet häufig nur im Kopf des Arztes statt, der allein weiß, ob der Tod bei einer Behandlung beabsichtigt war oder billigend in Kauf genommen wurde. Auch bei der passiven Sterbehilfe gibt es Rechtsunsicherheiten. Muss den Medizinern nicht eine eindeutigere Rechtsgrundlage zur Verfügung gestellt werden?

Ich weiß, dass es immer noch Ärzte gibt, die unsicher sind. Deshalb sind mehr und breitere Informationen über die geltende Rechtslage in der ärztlichen Ausbildung, aber auch in den Pflegeberufen in der Tat nötig. Die Rechtslage ist sehr klar: Helfen beim Sterben zum Beispiel durch die Schmerzmittel, die der Leidende will, um keine Schmerzen zu haben und Respekt vor seiner Ablehnung lebensverlängernder Maßnahmen oder Eingriffe sind geboten. Das ist wichtig und entspricht der Rechtslage. Das kann durchaus die Verzögerung des Sterbens verhindern. Ein Eingreifen jedoch, weil der Arzt den Tod herbeiführen will, ist verboten.

Immer wieder stellen Tüftler in Deutschland Apparate zur Selbsttötung vor. Der neuste Automat stammt vom früheren Justizsenator Hamburgs, Roger Kusch. Ein sinnvoller und – rechtlich einwandfreier Beitrag zur Debatte?

Ich fand das, wie so manches andere bei diesem Herrn, geschmacklos und nur auf Schlagzeilen gerichtet. Das ist nicht verboten. Ob er am Vertrieb solcher Apparate finanziell beteiligt ist, weiß ich nicht.

Das Gespräch führte Lutz Haverkamp.

HERTHA DÄUBLER-GMELIN ist Schirmherrin der Deutschen Hospizbewegung und Bundestagsmitglied der SPD.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false