zum Hauptinhalt

Gesetzliche Klarstellungen: Oberster Datenschützer: Bluttests dürfen nicht Standard werden

Der Bundesdatenschutzbeauftragte lobt die schwarz-gelbe Koalition für Vorhaben zu Arbeitnehmerrechten – fordert aber mehr Klarheit.

Berlin - Im Vorhaben der Koalition, den Datenschutz von Arbeitnehmern zu regeln, sieht der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar einen „sehr großen Fortschritt“ gegenüber früheren Regierungen. „Ich erwarte jetzt wesentliche gesetzliche Klarstellungen, die bisherige Unsicherheiten beseitigen“, sagte Schaar am Montag dem Tagesspiegel. So sollten beispielsweise durch Bluttests gewonnene medizinische Daten nur erhoben und gespeichert werden dürfen, wenn dies für die Anforderungen an einem konkreten Arbeitsplatz notwendig ist. Das Innenministerium hat angekündigt, im nächsten Jahr einen Entwurf vorzulegen.

„Jemand, der Arzt oder Pilot werden will, muss mehr Auskünfte über sich selbst zulassen als jemand, der im Sekretariat arbeiten will“, sagte Schaar. Es dürfe keine „Standardtests“ geben. Auch diskriminierende Fragen nach sexueller Orientierung oder Gewerkschaftszugehörigkeit müssten unterbleiben. Die Überwachung von Arbeitnehmern, etwa durch Kameras, dürfe nur im Ausnahmefall zulässig sein, wenn Straftaten geschehen seien und es einen begründeten Verdacht gegen einen Beschäftigten gibt, sagte Schaar. Geklärt werden müsse auch, ob bei der Korruptionsbekämpfung Arbeitnehmerdaten nur zur Verfolgung von Straftaten verwendet werden dürften oder auch präventiv zu deren Verhütung. Die kürzlich in Kraft getretene Regelung im Bundesdatenschutzgesetz zugunsten Beschäftigter lasse viele Fragen offen. Obwohl die Festlegungen im aktuellen Koalitionsvertrag „so konkret wie noch nie“ seien, blieben im Detail viele Spielräume für Kompromisse; diese dürften nicht einseitig zulasten der Arbeitnehmer gehen. Auch Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger betonte am Montag, es seien Regelungen nötig, „damit Arbeitgeber genau wissen, was sie dürfen und was sie nicht dürfen“.

Nach dem Koalitionsvertrag sollen mit dem geplanten Gesetz nur noch Daten verarbeitet werden, „die für das Arbeitsverhältnis erforderlich sind“. Datenverarbeitung über „außerdienstliches Verhalten“ oder „nicht dienstrelevante Gesundheitszustände“ soll ausgeschlossen werden. Die Koalitionäre vereinbarten, die Regeln in das Bundesdatenschutzgesetz einzufügen. Ein eigenes Gesetz, wie es vor dem Regierungswechsel noch diskutiert worden war, ist vom Tisch. Auch wird sich das Arbeitsministerium, das unter dem SPD-Minister Olaf Scholz noch eine federführende Rolle beansprucht hatte, unter der neuen Führung zurückhalten. Man werde lediglich bei den Ressortabstimmungen herangezogen, wie es auch sonst üblich sei, hieß es dazu.

Datenschutzskandale unter anderem bei der Telekom, der Bahn und dem Lebensmitteldiscounter Lidl hatten die Öffentlichkeit aufgeschreckt. Derzeit ist vor allem der Umgang mit Bluttests umstritten. Der Autobauer Daimler hat seine Praxis, auch kaufmännische Jobanwärter so zu testen, mittlerweile aufgegeben. Die datenschutzrechtliche Prüfung in der Baden-Württemberger Aufsichtsbehörde lief am Montag noch. Die Lage sei schwierig, weil die Arbeitsgerichte zu solchen Fällen bisher nicht geurteilt hätten, sagte ein Mitarbeiter.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false