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Politik: DGB prüft Erfolgsaussichten für Klagen

Ältere Arbeitslose sollen Vertrauensschutz genießen und beim Arbeitslosengeld II besser gestellt werden

Von Antje Sirleschtov

Berlin - Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) prüft derzeit, welche Chancen ältere Arbeitslose mit einer Klage gegen die Arbeitsmarktreform Hartz IV haben. Sollten die Erfolgsaussichten gut sein, sagte der DGB-Arbeitsmarktreferent Johannes Jacob dem Tagesspiegel, „werden wir den Menschen den Gang vor Gericht empfehlen“. Eine entsprechende Empfehlung will der DGB noch in dieser Woche abgeben.

Konkret geht es den Gewerkschaftern um die so genannte „58-iger Regelung“ des Sozialgesetzbuches, die zurzeit rund 400 000 Arbeitslose, die älter als 58 Jahre als sind, beunruhigt. Sie alle haben in den vergangenen Jahren im Arbeitsamt eine Vereinbarung unterzeichnet, nach der sie sich fortan nicht mehr Arbeit suchend melden, bis zum Beginn ihres Rentenanspruches allerdings weiterhin Leistungen vom Arbeitsamt beziehen. Mit Inkrafttreten der Hartz-IV-Reform zum 1. Januar 2005 müssen viele dieser älteren Arbeitslosen Einbußen befürchten, weil sie wegen ihrer Vermögensverhältnisse oder der Partnereinkommen entweder gar kein Arbeitslosengeld II erhalten oder ihnen die monatlichen Beträge auf die Pauschalbeträge des ALG II heruntergekürzt werden.

Wie viele Menschen letztlich Geld verlieren werden, ist allerdings vollkommen unklar. Zwar weiß die Bundesagentur für Arbeit (BA), dass derzeit rund 160 000 der 400 000 Personen, die die „58-iger Regelung“ unterschrieben haben, Arbeitslosenhilfe beziehen und im Januar automatisch ALG II erhalten. Wie groß die Zahl derer ist, die länger als zwei Jahre Arbeitslosenhilfe beziehen, die also kein Hartz- IV-Überbrückungsgeld erhalten werden, ist allerdings unbekannt.

Für den DGB ist diese Statistik auch nicht relevant. Selbst Personen, die das Überbrückungsgeld erhalten sollten, dürfen maximal auf monatliche Zuschläge zum ALG II von 160 Euro hoffen. Zu wenig Ausgleich für Leute, die ihr Leben lang gearbeitet haben und im Januar auf einmal 500 Euro weniger erhalten, meint der DGB-Experte Jacob. Worauf Gewerkschafter und mit ihnen namhafte SPD-Politiker dringen, ist ein genereller Vertrauensschutz für die Betroffenen. Sie alle hätten – so die Hartz-Kritiker – eine Vereinbarung unterschrieben, in der ihnen, wie es wörtlich darin heißt, zugesichert wird, dass ihnen „Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bis zur Zuerkennung der Altersrente weitergezahlt“ wird.

Die SPD-Führung lehnte auch am Montag ein Eingehen auf diese Forderung ab. „Das Gesetz steht und ist beschlossen. Es wird in keinem Punkt mehr verändert werden“, sagte SPD-Chef Franz Müntefering nach der Sitzung des SPD-Präsidiums. Die Koalition solle ihre Anstrengungen nun darauf konzentrieren, „wie zusätzlich Arbeit geschaffen werden kann“. Auch eine Sprecherin von Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) sagte, dass es keine weiteren Ausnahmen für die älteren Arbeitslosen geben wird.

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