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Politik: Die Aufgaben des Generalinspekteurs

Der Generalinspekteur der Bundeswehr hat auch heute schon weit reichende Kompetenzen. Er ist militärischer Berater des Verteidigungsminister, und er berät die gesamte Bundesregierung in sicherheitspolitischen Fragen.

Der Generalinspekteur der Bundeswehr hat auch heute schon weit reichende Kompetenzen. Er ist militärischer Berater des Verteidigungsminister, und er berät die gesamte Bundesregierung in sicherheitspolitischen Fragen. Außerdem ist er verantwortlich für die Bundeswehrplanung. Diese Aufgaben wurden im sogenannten "Blankeneser Erlass" von 1970 geregelt.

Aber der Generalinspekteur kann keine Weisungen geben, ist mehr Berater als Entscheider. Die wirklich starken Männer sind bislang die Inspekteure der Teilstreitkräfte. Das soll sich nach den Vorstellungen der Weizsäcker-Kommission zur Zukunft der Bundeswehr ändern. Weil wegen der internationalen Einsätze der Streitkräfte immer mehr Aufgaben auf die Bundeswehr zukommen, die Heer, Luftwaffe und Marine gemeinsam übernehmen müssen. Deswegen empfiehlt die Kommission "zur Wahrnehmung der teilstreitkraft-übergreifenden Aufgaben die Kompetenzen des Generalinspekteurs der Bundeswehr zu stärken". So soll vor allem sein Führungsstab verstärkt werden. Das ist auch notwendig, weil der Generalinspekteur gleichzeitig Stabschef des Ministers für Einsatzfragen und Vorsitzender des Einsatzrates werden soll. Auch diese Gremien gibt es so noch nicht. Die Weizsäcker-Kommission schlägt sie vor, weil die "kontinuierliche Führung von Einsätzen außerhalb Deutschlands" andere Leitungsmechanismen verlange, als sie für die alte Bundeswehr vorgesehen waren. Entscheidungen betreffen jetzt selten nur noch eine Teilstreitkraft.

Nach den Vorstellungen der Kommission soll der Einsatz der Bundeswehr künftig von dem Einsatzrat gesteuert werden. Vorsitzender ist der Generalinspekteur. Das Gremium ist bereits mit einem Generalstab verglichen worden, den es bislang bei der Bundeswehr nicht gibt. "Mit der Übernahme des Vorsitzes im Einsatzrat wird der Generalinspekteur verantwortlicher Stabschef des Ministers für Einsatzfragen", heißt es im Kommissionsbericht.

Einen weiteren Vorschlag gibt es noch, der die Stellung des Generalinspekteurs stärken würde: Es soll ein Rüstungsrat geschaffen werden, der bei der Rüstungsplanung die gemeinsamen belange der Teilstreitkräfte stärker berücksichtigt. Auch ihm soll der Generalinspekteur als Vorsitzender angehören. Zwar wird Verteidigungsminister Rudolf Scharping auch diese Vorschläge nicht vollständig umsetzen, aber auch seine Planungen gehen in die Richtung, den neuen Generalinspekteur zu stärken.

Carsten Germis

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