zum Hauptinhalt

Politik: Die Basis hat das Wort

Die Satzung der Grünen ermöglicht der Basis, über eine Trennung von Amt und Mandat zu entscheiden – und zwar unabhängig von dem Bremer Parteitagsbeschluss. Paragraf 23 besagt, dass die Mitglieder in einer Urabstimmung Programm und Satzungspunkte ändern können.

Die Satzung der Grünen ermöglicht der Basis, über eine Trennung von Amt und Mandat zu entscheiden – und zwar unabhängig von dem Bremer Parteitagsbeschluss. Paragraf 23 besagt, dass die Mitglieder in einer Urabstimmung Programm und Satzungspunkte ändern können. Jeder Kreis- und Landesverband sowie jedes einzelne Mitglied sind berechtigt, eine solche Initiative zu starten. Befürworten fünf Prozent aller Parteimitglieder per Unterschrift den Antrag, darf urabgestimmt werden. Zur Klärung des aktuellen Problems sei eine Basisbefragung jedoch ungeeignet, da sie mit Vorlauf ein halbes Jahr dauern könne, heißt es in der Parteispitze. Aufsehen erregte Ende 1999 die Forderung von Grünen aus Trier, über den Atomausstieg urabzustimmen. Sie wollten so den Beschluss der Parteispitze, für deutsche Kernkraftwerke eine Gesamtlaufzeit von 30 Jahren zu akzeptieren, torpedieren. Die Landesverbände lehnten die Initiative der Trierer jedoch ab. dro/hmt

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false