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Politik: Die Beschlüsse des Bundesrates

Der Bundesrat hat am Freitag fast einstimmig der EU-Verfassung zugestimmt. Darüber hinaus beschäftigte sich die Länderkammer mit einer Reihe weiterer wichtiger Themen. Wiederum gingen mehrere rot-grüne Gesetze in den Vermittlungsausschuss:

LAUSCHANGRIFF:

Der Gesetzgeber gerät mit der Neufassung der akustischen Wohnraumüberwachung unter Zeitdruck. Der von der Union dominierte Bundesrat schickte das von Rot-Grün im Bundestag beschlossene Gesetz in den Vermittlungsausschuss. Damit ist angesichts der für September angestrebten Neuwahl unklar, ob die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist bis zum 30. Juni einzuhalten ist und das Gesetz nicht ganz hinfällig wird. Karlsruhe hatte die noch von der früheren CDU/CSU/FDP-Koalition eingeführte Abhörpraxis bemängelt und das Lauschen im «absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung» untersagt. Strittig ist, ob die Fahnder abschalten müssen, sobald die Belauschten private Gespräche führen.

GESUNDHEIT: Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der allgemeinen Gesundheitsvorsorge gestoppt. Mit ihrer Unions-Mehrheit rief die Länderkammer den Vermittlungsausschuss an. Die unionsregierten Bundesländer teilen zwar grundsätzlich das Ziel des Gesetzes. Sie bemängeln aber, dass die für die Prävention geplanten Mittel von 250 Millionen Euro jährlich ausschließlich von den Sozialversicherungen und damit von den Beitragszahlern aufzubringen sind. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) warf der Union eine Blockadepolitik vor.

VERKEHR: Der Bundesrat hat die Regierung aufgefordert, die steuerliche Förderung rußarmer Diesel-Pkw auf die Nachrüstung zu beschränken. Den Ländern dürften keine Einnahmeausfälle entstehen. Die Förderung auch von Neuwagen wird abgelehnt. Zugleich mahnte die Länderkammer neue europäische Abgasnormen für Pkw und Lkw an. Sie verlangte außerdem größere Unterschiede bei der Mauthöhe - zugunsten abgasarmer Diesel-Lkw nach der Euro-Norm 5. Die Einnahmen müssten dabei stabil bleiben.

INNERE SICHERHEIT: Der Bundesgrenzschutz (BGS) heißt jetzt Bundespolizei. Der Bundesrat billigte entgegen der angekündigten Anrufung des Vermittlungsausschusses überraschend den von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) vorgeschlagenen neuen Namen. Im Bundestag hatte die CDU/CSU-Fraktion entgegen der ursprünglichen Linie der Unionsländer dem Gesetz zugestimmt. Der Namenswechsel soll den seit der Wiedervereinigung veränderten Aufgaben Rechnung tragen, die weit über den Grenzschutz hinausgehen.

UMWELT: Verkehrswegepläne und andere große öffentliche Projekte unterliegen künftig einer umfassenden Umweltprüfung. Der Bundesrat billigte wie zuvor der Bundestag den im Vermittlungsausschuss erzielten Kompromiss. Dabei behalten die Länder weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten bei der Durchführung des Umwelt-TÜVs im Rahmen der EU-Vorgaben.

BÜROKRATIEABBAU: Die Bürokratie in Deutschland soll eingedämmt werden. Nach einem Vermittlungsverfahren billigte der Bundesrat einen Kompromiss, der auf unterschiedliche Initiativen von Bundesregierung und unionsgeführten Ländern zurückgeht. Unter anderem müssen Gaststätten künftig nur noch eine gaststättenrechtliche Erlaubnis beantragen, wenn sie Alkohol ausschenken. Hotels sollen unabhängig von ihrer Größe keine solche Erlaubnis mehr einholen müssen.

SOZIALES: Heimbewohner, die sowohl Wohngeld als auch ein «Taschengeld» für ihren Lebensunterhalt beziehen, können nicht mehr mit Nachzahlungen für die Jahre 2001 bis 2004 rechnen. Der Bundesrat bestätigte eine vom Bundestag beschlossene Gesetzesänderung. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die bisherige Praxis für rechtswidrig erklärt, wonach das Wohngeld gekürzt wird, wenn die Bewohner von Pflege- und Altenheimen zusätzlich eine «Hilfe für besondere Lebenslagen» erhalten. Die Änderung des Wohngeldgesetzes verhindert die daraus folgenden Nachzahlungen von bis zu 800 Millionen Euro.

STRAFVOLLZUG: Nach Vorstellung des Bundesrates sollen ausländische Strafgefangene auch ohne ihre Zustimmung zur weiteren Strafvollstreckung in ihr Heimatland überstellt werden können. Die Länderkammer nahm einen von Bayern vorgelegten Antrag an, der jetzt in den Bundestag geht.

JUSTIZ: Unionsländer wollen jugendliche Gewalttäter schärfer bestrafen. Der Bundesrat nahm einen entsprechenden Gesetzesantrag an. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) begründete den Vorstoß mit spektakulären Verbrechen. Nach Ansicht des Bundesjustizministeriums rechtfertigen Einzelfälle hingegen kein schärferes Vorgehen. Die Union verfahre nach dem Motto «Knüppel aus dem Sack und draufschlagen», kritisierte der Parlamentarische Justiz- Staatssekretär Alfred Hartenbach (SPD). (tso)

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