zum Hauptinhalt

Politik: Die hessische CDU hatte in Luxemburg geklagt und strebt nun eine Novellierung an

Der Europäische Gerichtshof hat das hessische Gleichberechtigungsgesetz in allen strittigen Punkten bestätigt. Die Richter erklärten in ihrem Urteil am Dienstag in Luxemburg, die bevorzugte Einstellung und Beförderung von Frauen im öffentlichen Dienst stehe dem Recht der Europäischen Union nicht entgegen.

Der Europäische Gerichtshof hat das hessische Gleichberechtigungsgesetz in allen strittigen Punkten bestätigt. Die Richter erklärten in ihrem Urteil am Dienstag in Luxemburg, die bevorzugte Einstellung und Beförderung von Frauen im öffentlichen Dienst stehe dem Recht der Europäischen Union nicht entgegen. Jede Bewerbung müsse allerdings objektiv geprüft werden, auch sei die persönliche Lage aller Bewerber zu berücksichtigen. Das Gesetz sieht vor, mehr als die Hälfte aller freien Stellen im öffentlichen Dienst mit Frauen zu besetzen, solange diese dort unterrepräsentiert sind. Gegen das Gesetz hatte die hessische CDU 1994 eine Normenkontrollklage erhoben.

Weibliche Bewerber dürften nicht automatisch bevorzugt werden, befanden die Richter. Beispielsweise müssten Gründe von größerem rechtlichen Gewicht wie Schwerbehinderung oder Langzeitarbeitslosigkeit berücksichtigt werden. Dem sei im hessischen Gleichberechtigungsgesetz aber Rechnung getragen. Der Gerichtshof billigte, dass das hessische Gesetz statt auf starre Quoten auf die Formulierung von Zielvorgaben setzt, um den Anteil von Frauen im öffentlichen Dienst zu steigern. Das Gesetz "wolle offenkundig eine materielle und nicht nur formale Gleichheit herbeiführen".

Auch die Vorschriften im Gesetz, nach der mindestens die Hälfte aller Ausbildungsplätze im öffentlichen Dienst sowie der Posten in Aufsichts-, Personal- und Verwaltungsräten mit Frauen besetzt werden muss, stehen nach dem Luxemburger Urteil nicht in Konflikt mit dem Gemeinschaftsrecht. In Bezug auf wissenschaftliche Kräfte hieß der Gerichtshof gut, dass das hessische Gesetz keinen festen Höchstsatz an Frauen festlege, sondern den Frauenanteil an der Zahl der Universitätsabsolventinnen des jeweiligen Fachbereichs bemesse.

Die hessische Sozialministerin Marlies Mosiek-Urbahn (CDU) erklärte, die Landesregierung werde das Urteil zur Grundlage für eine möglich Novellierung des Gesetzes machen. Die FDP erneuerte ihre Kritik am hessischen Gleichberechtigungsgesetz. Das Paragraphenwerk sei "realitätsfern, bürokratielastig und ohne Nachweis nennenswerter Erfolge in der Frauenförderung". SPD und Grüne sprachen dagegen von einer Niederlage der CDU vor dem höchsten europäischen Gericht und forderten die Landesregierung auf, das Gesetz und seine Substanz nicht weiter anzutasten.

Das hessische Gleichstellungsgesetz war 1993 von der damaligen rot-grünen Koalition in Wiesbaden verabschiedet worden. Das Gesetz gilt für rund 400 000 Beschäftigte. Es erstreckt sich nicht nur auf die öffentliche Verwaltung, sondern auch auf Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false