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Politik: Die Juristin soll an der systematischen Strafverfolgung Ausreisewilliger beteiligt gewesen sein

Eine frühere Abteilungsleiterin der DDR-Generalstaatsanwaltschaft ist am Mittwoch vom Berliner Landgericht zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die heute 69-jährige Juristin war nach Überzeugung der Strafkammer an der Ausarbeitung und Verbreitung von Richtlinien zur systematischen Strafverfolgung Ausreisewilliger in den achtziger Jahren beteiligt.

Eine frühere Abteilungsleiterin der DDR-Generalstaatsanwaltschaft ist am Mittwoch vom Berliner Landgericht zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die heute 69-jährige Juristin war nach Überzeugung der Strafkammer an der Ausarbeitung und Verbreitung von Richtlinien zur systematischen Strafverfolgung Ausreisewilliger in den achtziger Jahren beteiligt. Die Staatsanwaltschaft hatte in einem der letzten großen Strafverfahren um Willkürjustiz gegenüber Ausreisewilligen vier Jahre Haft gefordert, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Die Angeklagte sei an der Ausarbeitung von Regelungen zur systematischen Strafverfolgung ausreisewilliger DDR-Bürger beteiligt gewesen, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Richter berücksichtigten strafmildernd, dass die Juristin "nicht federführend" an den Richtlinien der 80er Jahre beteiligt gewesen sei.

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