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Die Lage in Berlin: Seit 41 Jahren in Haft

Derzeit sind 39 Sicherungsverwahrte in Berlin in der JVA Tegel untergebracht, zwei weitere in der geschlossenen Psychiatrie. Von ihnen sind 23 sogenannte „Altfälle“, bei denen die ursprünglich zehnjährige Sicherungsverwahrung nachträglich verlängert wurde.

Derzeit sind 39 Sicherungsverwahrte in Berlin in der JVA Tegel untergebracht, zwei weitere in der geschlossenen Psychiatrie. Von ihnen sind 23 sogenannte „Altfälle“, bei denen die ursprünglich zehnjährige Sicherungsverwahrung nachträglich verlängert wurde. Nach Angaben der Justizverwaltung ist bislang in fünf Fällen die Freilassung angeordnet oder vollzogen worden. Nur zwei Altfälle durften nach dem Urteil von Straßburg jedoch Tegel wirklich verlassen: Wolfgang R. war 1991 wegen sexuellen Missbrauchs zu drei Jahren verurteilt worden, Rainer P. im Jahr 1995 zu fünf Jahren. Drei weitere gelten rechtlich als entlassen, für sie wird noch eine Unterbringung in einem betreuten Heim gesucht. Einer von ihnen, Jürgen B., ist bereits seit 17. Oktober 1969 in Haft, er ist der Mann, der in Berlin am längsten einsitzt. Zuletzt soll B. eine Unterbringung in einem Brandenburger Heim abgelehnt haben. Bei mehreren Gefangenen, die von dem Urteil von Straßburg profitieren müssten, hat die Staatsanwaltschaft gegen die geplante Entlassung Einspruch erhoben. Gefeiert wurde gestern in Tegel nicht. Sicherungsverwahrte beklagten, dass die Berliner Justiz bereits seit Monaten das Straßburger Urteil ignoriere und Freilassungen verhindere. Weiterhin sind zwei Sicherungsverwahrte aus Protest gegen die Behandlung im Hungerstreik.

Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) teilte am Mittwoch mit, dass sie sich von dem Karlsruher Urteil „bestätigt“ fühle. Berlin sei auf die Freilassung der Sicherungsverwahrten „gut vorbereitet“. Für jeden Mann gebe es ein spezielles Sicherungskonzept, um Rückfälle zu vermeiden. Ha

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