zum Hauptinhalt

Politik: Die Luft hat doch Balken

Von Gerd Appenzeller

Zwischen 1991 und 2006 sind 15 Jahre vergangen. 1991 war Richard von Weizsäcker Bundespräsident, heute ist es Horst Köhler. Ersterer verweigerte damals einem Gesetz zur Privatisierung der Luftsicherheit seine Zustimmung, weil er einen Verstoß gegen Artikel 87 d des Grundgesetzes erkannte. Der Bundestag beseitigte durch eine Verfassungsänderung den Grund des präsidialen Anstoßes, Weizsäcker unterschrieb. Es ist nun wirklich ein Déjà-vu-Erlebnis, wenn jetzt erneut ein Gesetz zur Privatisierung der Luftsicherheit wegen eines vermuteten Verstoßes gegen den gleichen Grundgesetzartikel am Protest des Staatsoberhaupts scheitert. Horst Köhlers Juristen halten den gesetzgeberischen Fehler sogar für „evident“ – offen zutage liegend. Ist die Mehrheit des deutschen Parlaments, heute wie damals, verfassungsblind?

Ja. 1991 wie 2006 wurde die Mehrheit des Hauses von einer gewissen Hauruck-Mentalität getrieben. Damals ging es vor allem darum, die Fluglotsen besser bezahlen zu können und ihre Abwanderung zu verhindern. Heute will der klamme Staat die Flugsicherheit zu Geld machen. Der Artikel 87 d des Grundgesetzes, der dem Vorhaben entgegensteht, ist so schlicht formuliert, dass sogar Nichtjuristen sofort erkennen, was er aussagt: „Die Luftverkehrsverwaltung wird in bundeseigener Verwaltung geführt. Über die öffentlich-rechtliche oder privat-rechtliche Organisationsform wird durch Bundesgesetz entschieden.“ Das heißt: Flugsicherheit ist eine hoheitliche Aufgabe, aus der der Staat sich nicht verabschieden kann.

Das hat das Landgericht Konstanz kürzlich sogar in einem Urteil zu dem furchtbaren Flugzeugunglück über dem Bodensee im Jahre 2002 festgestellt. Damals waren zwei Flugzeuge in großer Höhe zusammengestoßen, weil die Schweizer Flugsicherung „Skyguide“ schwere Fehler gemacht habe. Die Bundesrepublik Deutschland, sagen die Konstanzer Richter, habe rechtswidrig gehandelt, als sie die Überwachung von Teilen des deutschen Luftraumes einem ausländischen Unternehmen übertragen habe.

So wie dieses Urteil aus dem vergangenen Sommer hat die Unterschriftsverweigerung des Bundespräsidenten, hat vor allem der Artikel 87 des Grundgesetzes für die Bürger dieses Landes einen kaum zu überschätzenden Vorzug: Alle zusammen sagen uns, dass sich der Staat aus seinen hoheitlichen Aufgaben nicht einfach klamm verabschieden darf. Mehr noch, die Regierungen müssen sich offensiv zu ihrer Verantwortung bekennen. Sie dürfen Staatsunternehmen selbstverständlich verkaufen – die hoheitlichen Aufgaben des Bundes, seine Letztverantwortlichkeit, werden sie damit allerdings nicht los.

Die Flugsicherheit gehört dazu, damit wir alle uns darauf verlassen können, dass nicht irgendein Privatunternehmen, um Kosten zu reduzieren, die Zahl der Lotsen halbiert. Das Grundgesetz garantiert uns also im übertragenen Sinne, dass die Luft Balken hat. Man darf vermuten, dass die Kontrolle über das öffentlich zugängliche Schienennetz letztlich ebenfalls eine hoheitliche Aufgabe ist, auch wenn die Gefährdungen sich da in zwei, nicht drei Dimensionen abspielen. Es ist jedoch klar, welche fatalen Folgen hier Einsparungen zur Gewinnmaximierung hätten. Auf die zweifelhafte Idee, Haftanstalten zu privatisieren, ist man in England, in den USA und inzwischen auch in Deutschland schon gekommen. Bei uns undenkbar wäre wohl, die Feuerwehr, die Polizei oder gar das Militär aus dem Hoheitsbereich des Staats zu lösen.

Wer glaubt, hier ginge es nur um Geld, irrt. An einem Streit wie dem um die Luftsicherheit wird die ganz grundsätzliche Auseinandersetzung erkennbar, wo der Staat künftig noch seine Aufgaben sieht. Zieht er sich, wie es die FDP und Teile der Union gerne hätten, auf Kernbereiche zurück und überlässt möglichst viel der individuellen Initiative? Oder soll es der eher fürsorgliche Staat sein, der Sozialdemokraten und, umfassender, der Linkspartei vorschwebt? Das ist nicht, wie im konkreten Fall, ein Kampf um die Lufthoheit, sondern eine schwerwiegende und generationenübergreifende Richtungsentscheidung. Auf die warten wir.

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false