zum Hauptinhalt

Politik: Die NPD wird offenbar doch nicht verboten

Politiker: Karlsruhe will Verfahren wegen V-Leuten einstellen

Von

Berlin/Karlsruhe. Das NPD-Verbotsverfahren steht vor dem Scheitern. Aus Regierungskreisen hieß es am Donnerstag: „Es steht zu befürchten, dass das Bundesverfassungsgericht negativ entscheidet.“ Das Gericht hat für den 18. März einen Termin anberaumt, an dem nach Ansicht der Antragsteller – Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat – die Einstellung des Verbotsverfahrens verkündet werden soll. Der Präsident des Verfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, verwahrte sich gegen Spekulationen über den Ausgang des Verbotsverfahrens.

Aus Kreisen der rot-grünen Koalition hieß es, ein Abbruch des Verfahrens wäre „Besorgnis erregend“. CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach, der ebenfalls eine Einstellung erwartet, bezeichnete diese als „fatal“. Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz sagte dem Tagesspiegel, an „Kaffeesatzleserei“ wolle er sich nicht beteiligen. Fest stehe unabhängig von der Karlsruher Entscheidung, dass die NPD „verfassungsfeindlich bleibt“. Bosbach bezeichnete das erwartete Verfahrensende als „Propagandaerfolg“ für die Partei und wies Innenminister Otto Schily die „maßgebliche Verantwortung“ für das Scheitern zu. Die Problematik von V-Leuten des Verfassungsschutzes in der NPD-Führung habe die Regierung unterschätzt, sagte Bosbach.

Der Zweite Senat des Gerichts hatte das Verfahren im Januar 2002 unterbrochen, nachdem das Innenministerium den ehemals hochrangigen NPD-Funktionär Wolfgang Frenz als früheren V-Mann genannt hatte. Anschließend wurden weitere Spitzel enttarnt, deren Parolen in den Verbotsanträgen als Belege für die aggressiv-kämpferische Haltung der NPD aufgeführt sind. Insgesamt sollen zwölf NPD-Anhänger, die in den Anträgen erwähnt werden, für den Verfassungsschutz tätig gewesen sein. Die komplette Zahl der Spitzel in der NPD ist noch größer. In den vergangenen Jahren seien allein 15 Prozent der NPD-Vorstände in Bund und Ländern, etwa 30 Personen, als V-Leute geführt worden, sagen die Antragsteller.

Im Oktober 2002 lud das Gericht die Antragsteller und die NPD zu einem „Erörterungstermin“. Die Richter wollten herausfinden, in welchem Maße die NPD von V-Leuten beeinflusst worden sein könnte. Offenbar war nach dem Termin unter den Richtern umstritten, wie die Rolle der V-Männer zu bewerten ist. Außerdem bleibt die Identität von vier V-Leuten, die in den Anträgen auftauchen, weiter geheim.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false