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DIE STREITPUNKTE: Ausgehandelt

Großbritannien:Premier Tony Blair wollte die geplante „Charta der Grundrechte“ ganz aus dem neuen Vertragstext gestrichen sehen. Er hat sich in diesem Punkt durchgesetzt.

Großbritannien:

Premier Tony Blair wollte die geplante „Charta der Grundrechte“ ganz aus dem neuen Vertragstext gestrichen sehen. Er hat sich in diesem Punkt durchgesetzt. Die Grundrechtecharta ist nicht mehr Teil der Verträge. Durch einen Verweis wird sie jedoch für ebenso bindend erklärt wie der Vertrag selbst – allerdings wird Großbritannien ausgenommen. Das Gleiche gilt für EU-Beschlüsse über eine engere Zusammenarbeit von Justiz und Polizei. Hier können sich Staaten – wie auch bei der Sozialpolitik – gemeinsamen Beschlüssen verweigern.

Polen: Warschaus Führung wollte die in der EU-Verfassung vorgesehene Stimmengewichtung nicht akzeptieren. Allerdings wurde Warschau im Vorfeld des Brüsseler Gipfels hier nur von Tschechien unterstützt. Die übrigen EU-Staaten befürworten die in der EU-Verfassung vorgesehene Regelung der „doppelten Mehrheit“. Danach gilt eine Entscheidung innerhalb der EU als angenommen, wenn sie von 55 Prozent der EU-Staaten und gleichzeitig von mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung getragen wird. Polen hat auf dem EU-Gipfel einen Aufschub der neuen Regelung erreichen können, nicht jedoch eine Änderung in der Substanz. Die neue „doppelte Mehrheit“ bei Abstimmungen im Ministerrat gilt erst von 2014 an. Bis 2017 können sich Staaten, die dies wünschen, in Streitfällen noch auf den jetzt geltenden Vertrag von Nizza berufen.

Die Niederlande: Den Haag wollte wie auch London möglichst wenige der Vetorechte aufgeben. Zudem möchten die Niederlande gemeinsam mit Polen und Tschechien die Macht nationaler Parlamente stärken. Sie haben ebenfalls Zugeständnisse erreichen können: Künftig können nationale Parlamente innerhalb von acht Wochen gegen beabsichtigte Rechtsakte der EU Einspruch erheben, falls sie meinen, dass sie nationale Zuständigkeit verletzen. Erstmals regelt der EU-Vertrag jetzt auch den freiwilligen Austritt eines Staates. Tsp

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