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Politik: Die Südschleife

Jörg Schönbohm will nicht der allein Schuldige sein: Wenn im März das rot-grüne Zuwanderungsgesetz zur Entscheidung im Bundesrat ansteht, dann werde die große Koalition in Brandenburg nicht gegen eine geschlossene Front der CDU-geführten Länder zustimmen, sagte Schönbohm, CDU-Innenminister im Kabinett von Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) am Donnerstag. Brandenburg ist wegen des Patts zwischen SPD- und Unions-Ländern im Bundesrat entscheidend.

Jörg Schönbohm will nicht der allein Schuldige sein: Wenn im März das rot-grüne Zuwanderungsgesetz zur Entscheidung im Bundesrat ansteht, dann werde die große Koalition in Brandenburg nicht gegen eine geschlossene Front der CDU-geführten Länder zustimmen, sagte Schönbohm, CDU-Innenminister im Kabinett von Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) am Donnerstag. Brandenburg ist wegen des Patts zwischen SPD- und Unions-Ländern im Bundesrat entscheidend. Schönbohms Chancen, allein dazustehen, sind nicht groß: Die Unions-Front stand schon im ersten Durchgang des Gesetzes im Bundesrat vor Weihnachten nicht geschlossen. Baden-Württemberg enthielt sich bei dem Antrag, in dem Bayern, Sachsen, Thüringen, Hamburg und das Saarland die Kernforderungen der Union zusammengefasst hatten. In Stuttgart pochte die FDP auf Enthaltung, wie im Koalitionsvertrag für Meinungsverschiedenheiten festgelegt. Zudem hat Schönbohm deutlich gemacht, dass er auf einer Linie mit dem Saar-Ministerpräsidenten Peter Müller liege. Und von diesem heißt es, er sei einem Kompromiss nicht abgeneigt.

Schönbohm ist optimistisch, dass eine Einigung mit der Bundesregierung zu Stande kommt. Stolpe hat vier Änderungswünsche formuliert, die Brandenburg eine Zustimmung möglich machen würden und sich teilweise mit Intentionen Müllers decken: eine klare Formulierung der Zielsetzung des Gesetzes in einem eigenen Paragraphen, stärkere Orientierung der Zuwanderung nach dem Bedarf am Arbeitsmarkt, nichtstaatliche Verfolgung solle nicht zum Aufenthalt berechtigen, das Nachzugsalter bei Kindern solle von 14 auf zwölf Jahre gesenkt werden. Entscheidend ist aus Brandenburger Sicht, ob der grüne Schwanz mit dem roten Hund wedeln darf oder nicht, wie Schönbohm im Tagesspiegel-Interview sagt. Denn die Stolpe-Forderungen berühren Kernanliegen der Grünen.

Diese sehen dennoch die Chance zur Einigung. Deren Zuwanderungsexperte Volker Beck sagte dem Tagesspiegel, er gehe davon aus, dass im Bundesrat noch nicht "letzte Worte" gefallen seien. Er sei optimistisch, dass eine "vernünftige Lösung zu Stande kommt". Rot-Grün werde den Kompromiss jedoch nicht um jeden Preis anstreben, insbesondere nicht im humanitären Bereich, denn vor allem hier gebe es "keine Notwendigkeit für politischen Handel auf dem Rücken von Ausländern". Der von Union und Stolpe geforderte Ziel-Paragraph sei kein Problem, wenn er verdeutliche, dass das Gesetz der "Ermöglichung, Steuerung und Begrenzung von Zuwanderung dient", so Beck. Eine Bindung der Zuwanderungserlaubnis an eine Arbeitsplatzzusage lehnte er ab, weil eine solche nur Großbetrieben möglich sei, nicht aber dem Mittelstand. Das rot-grüne Gesetz sei "nicht Ausdruck von Gutmenschentum, sondern an den wirtschaftlichen Interessen Deutschlands orientiert".

Änderungen bei den humanitären Bleiberechten lehnte Beck als "unsinnig" ab. Es sei die große Leistung des Gesetzes, hier das alte Recht zu reformieren und Flüchtlingen, die nach der Genfer Konvention gar nicht abgeschoben werden dürften, die Möglichkeit zu geben, "mit Perspektive" in Deutschland zu leben und selbst für ihren Unterhalt zu sorgen. "Hier wird Populismus betrieben auf dem Rücken von Menschen, die wir integrieren wollen." Forderungen, das Nachzugsalter von Kindern weiter zu senken, nannte Beck "politische Fingerhakelei ohne empirische Grundlage".

Integrationskosten

Zuwanderung bedeutet Integration, und die kostet Geld. Nur weiß keiner so genau, was mit dem Zuwanderungsgesetz auf die Haushalte zukommt. Daher haben die Länder die Bundesregierung aufgefordert, noch vor der Verabschiedung des Gesetzes aufzulisten, was an Kosten für Sprachkurse, Unterhaltsleistungen, Kinderbetreuung und Integrationsmaßnahmen in den Schulen auf Bund, Länder und Kommunen zukommen. Zudem seien diese Lasten ausgewogen auf alle Ebenen zu verteilen, will heißen: Der Bund soll mehr übernehmen. Bei den Sprachkursen soll zudem die Mindeststundenzahl erhöht werden: von 300 auf 600 bei den Basiskursen und auf 900 bei den Kursen für Jugendliche. Ausländer und Arbeitgeber seien "angemessen" zu beteiligen.

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