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Politik: Die Waffen der Gesetzgeber

Bundesweit gilt seit Anfang des Monats ein neues Waffengesetz. Danach müssen Sportschützen beim Erwerb von Waffen mindestens 21 statt 18 Jahre alt sein.

Bundesweit gilt seit Anfang des Monats ein neues Waffengesetz. Danach müssen Sportschützen beim Erwerb von Waffen mindestens 21 statt 18 Jahre alt sein. Wer vor seinem 25. Geburtstag zum ersten Mal eine Schusswaffe kauft, muss zudem mit einem „fachpsychologischen Gutachten“ seine „geistige Eignung zum Waffenbesitz“ nachweisen. Doch noch am Freitag räumte die GrünenInnenpolitikerin Silke Stokar ein: „Die Kritik an der zu laschen Regelung für Gas- und Schreckschusswaffen ist berechtigt.“ Weitergehende Verschärfungen aber seien an den Bundesländern gescheitert, die, wohl auch bedrängt von der Lobby der Schützenvereine, auf einen zu großen Verwaltungsaufwand hinwiesen. Neu gefasst wurde das Jugendschutzgesetz. Unter anderem soll die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften künftig ihre Kontrollen auf den Online-Bereich ausdehnen. In Thüringen wurde das Schulgesetz geändert (siehe Interview), so dass jetzt die Eltern eines volljährigen Schülers bei Verstößen gegen die Schulordnung benachrichtigt werden können, selbst wenn der Schüler widersprochen hat. Neu im Schulgesetz ist auch der Passus, wonach künftig auch Thüringer Gymnasiasten am Ende der 10. Klasse einen Schulabschluss erhalten, der de facto dem Realschulzeugnis gleichgestellt ist. Gymnasiasten wie Robert Steinhäuser, die zweimal durchs Abitur gefallen waren, hatten bisher die Schule ohne Abschluss verlassen müssen. Thüringens Regierungschef Bernhard Vogel (CDU) ist insgesamt noch nicht zufrieden. Es sei allerhand passiert. Aber eben „noch nicht genug“. m.m.

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