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Politik: Die wichtigsten Verfahren

Wegen der Toten an Mauer und Stacheldraht an der innerdeutschen Grenze sind gegen Verantwortliche auf allen politischen und militärischen Ebenen Prozesse geführt worden. Das Verfahren gegen Mitglieder des Politbüros gilt als das bedeutendste, weil dieses SED-Gremium nach Auffassung der Staatsanwaltschaft das zentrale Machtorgan der DDR war.

Wegen der Toten an Mauer und Stacheldraht an der innerdeutschen Grenze sind gegen Verantwortliche auf allen politischen und militärischen Ebenen Prozesse geführt worden. Das Verfahren gegen Mitglieder des Politbüros gilt als das bedeutendste, weil dieses SED-Gremium nach Auffassung der Staatsanwaltschaft das zentrale Machtorgan der DDR war. Nachfolgend die wichtigsten Verfahren wegen der Toten an der Grenze, wobei viele der Angeklagten vorzeitig wegen gesundheitlicher Gründe aus den Prozessen ausschieden

Im SED-Politbüroprozess waren sieben Männer angeklagt. Gewerkschaftschef Harry Tisch starb noch vor Beginn des Prozesses im Juni 1995. Drei weitere Angeklagte schieden wegen Krankheit aus: Kurt Hager, Erich Mückenberger und Horst Dohlus. 1997 verhängte das Berliner Landgericht Haftstrafen gegen Egon Krenz, Günter Schabowski und Günther Kleiber. Bis zur Rechtskraft des Urteils sind sie aber auf freiem Fuß. Eine zweite Anklage gegen weitere Mitglieder des Politbüros ist erhoben.

Der Nationale Verteidigungsrat war das höchste Militär-Gremium in der ehemaligen DDR. Im Jahre 1992 begann der Prozess gegen sechs Mitglieder. Der frühere Staats- und Parteichef Erich Honecker, Stasi-Minister Erich Mielke sowie DDR-Ministerpräsident Willi Stoph schieden wegen Krankheit allerdings aus.

1993 verurteilte das Landgericht DDR-Verteidigungsminister Heinz Keßler zu siebeneinhalb Jahren, seinen Stellvertreter Fritz Streletz zu fünfeinhalb Jahren und den SED-Bezirkssekretär von Suhl, Hans Albrecht, zu viereinhalb Jahren Haft. Der Bundesgerichtshof erhöhte die Strafe gegen Albrecht allerdings noch auf fünf Jahre und einen Monat Haft. Das Bundesverfassungsgericht lehnte vor drei Jahren Jahren die Beschwerden der Verurteilten ab.

Das Kollegium beim DDR-Verteidigungsminister war ein beratendes Organ, das den Minister bei der Ausarbeitung jährlicher Befehle für die Grenzsicherung unterstützte. Zunächst waren zehn Mitglieder angeklagt, darunter beispielsweise die Chefs der Land-, See- und Luftstreitkräfte. Fünf von ihnen schieden jedoch aus, ein weiterer starb.

Am 30. Mai 1997 verkündete das Landgericht sein Urteil, das zwischen 22 Monaten auf Bewährung bis hin zu Haftsstrafen von drei Jahren und drei Monate reichten. In einem zweiten Prozess gegen Kollegiums-Mitglieder wurden 1998 vier weitere Mitglieder zu Strafen verurteilt, allerdings auf Bewährung.

Die DDR-Grenztruppen waren als Teil der Volksarmee unmittelbar für die Grenze zwischen den beiden deutschen Staaten verantwortlich. 1996 wurden sechs ranghohe Kommandeure der DDR-Grenztruppen zu Haftstrafen zwischen drei Jahren und drei Monaten und sechseinhalb Jahren verurteilt. Die höchste Strafe erhielt Grenztruppen-Chef Klaus-Dieter Baumgarten. Er hatte in der DDR so genannte Grundsatzbefehle unterzeichnet.

Die übrigen Angeklagten hatten daran zumindest mitgewirkt. 1997 verwarf der Bundesgerichtshof die Revisionen der Verurteilten.

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