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Dokumentation: Die UN-Sanktionen gegen den Iran

Der UN-Sicherheitsrat hat mit der Resolution 1737 Sanktionen gegen Teheran verhängt. Die wichtigsten Punkte in Auszügen.

Der Sicherheitsrat...

... stellt mit Besorgnis fest (...), dass der Iran bisher weder seine Urananreicherung und Wiederaufbereitung nach den Weisungen von Resolution 1696 (2006) nachhaltig eingestellt hat noch die Zusammenarbeit mit der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) nach dem Wortlaut des Zusatzprotokolls wieder aufgenommen hat,

... bestimmt, dass der Iran (...) umgehend folgende, wegen der Gefahr der nuklearen Weiterverbreitung riskanten Aktivitäten einstellt:

- jegliche Urananreicherung und Wiederaufbereitung, inklusive Forschung und Entwicklung (...) - jegliche Arbeiten an Schwerwasser-Projekten, die Erstellung eines Forschungsreaktors mit Schwerwasser einschließlich (...)

... bestimmt, dass alle Staaten direkte oder indirekte Lieferungen, Verkäufe und Transfers von Materialien, Ausrüstung und Technologie verhindern müssen, die den Iran befähigen würden, seine Urananreicherung, nukleare Wiederaufbereitung und Entwicklung von Schwerwasserprojekten oder Atomwaffensystemen weiter auszubauen. Diese Weisung (an alle UN-Mitgliedsstaaten) bezieht sich auf Lieferungen von ihrem Territorium, durch ihre Staatsangehörigen, mit Schiffen unter ihrer Flagge oder auch mit ihren Flugzeugen.

... bestimmt, dass alle Staaten die nötigen Vorkehrungen treffen, um technische Hilfe oder Ausbildung, finanzielle Unterstützung, Investitionen, Vermittlungen oder andere Dienste an den Iran zu verhindern, so weit sie sich auf die Lieferung, den Verkauf, Transfer, die Herstellung und den Gebrauch der zuvor genannten illegalen (Nuklear-) Materialien (...) und Technologien bezieht. (Quelle: dpa)

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