Doppelpass : Deutschland schottet sich ab

30.09.2011 09:54 UhrVon Andrea Dernbach
EU-Kritik an Deutschlands Pass-Politik. Für Nicht-EU-Bürger ist es schwierig deutscher Staatsbürger zu werden. Foto: Kai-Uwe Heinrich
EU-Kritik an Deutschlands Pass-Politik. Für Nicht-EU-Bürger ist es schwierig deutscher Staatsbürger zu werden. - Foto: Kai-Uwe Heinrich

Wie schwierig es inzwischen für Nicht-EU-Bürger ist, nach Deutschland zu kommen, beklagen nicht nur viele, die es schon versucht haben. Auch Brüssel hat dies der Bundesrepublik nun attestiert.

Wie schwierig es inzwischen für Nicht-EU-Bürger ist, nach Deutschland zu kommen, beklagen nicht nur viele, die es schon versucht haben. Auch Brüssel hat dies der Bundesrepublik nun attestiert: In einem Mahnschreiben an Außenminister Guido Westerwelle (FDP), das dem Tagesspiegel vorliegt, geht Viviane Reding hart mit der deutschen Praxis ins Gericht. Die Vizepräsidentin der EU-Kommission und Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft, kritisiert die mangelhafte Umsetzung der Brüsseler Vorschriften zur Freizügigkeit in deutsches Recht, soweit sie Familienangehörige betrifft, die selbst keinen EU-Pass haben.

Das deutsche Aufenthaltsgesetz, auf das sich die Bundesregierung zurückziehe, gewähre Familienangehörigen von EU-Bürgern nicht die Rechte, die die Brüsseler Richtlinie vorschreibe. „Daher vertritt die Kommission die Auffassung, dass Deutschland die Richtlinie 2004/38/EG in Bezug auf die oben genannten Punkte nicht korrekt umgesetzt hat“, heißt es in Redings Brief an Westerwelle. Auch der deutschen Auffassung, Teile der Brüsseler Richtlinie hätten nur „deklaratorischen Charakter“, seien also nicht bindend, tritt Reding entgegen. Ende August hatte die Kommission mitgeteilt, dass sie gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet habe, äußerte sich aber optimistisch: Der Dialog sei bisher „sehr konstruktiv gewesen“; man prüfe, ob das Verfahren eingestellt werden könne.

Die Antworten auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion, in der es um den Familiennachzug ging, enthalten freilich deutliche Hinweise auf eine unveränderte Hartleibigkeit der Bundesregierung. Obwohl die Juristen der EU-Kommission in einem niederländischen Fall kürzlich festgestellt hatten, dass nationale Sprachtest-Vorschriften nicht den Nachzug von Ehepartnern, Kindern oder anderen Schutzbefohlenen verhindern dürften, heißt es in der Antwort des Bundesinnenministeriums: „Die Regelung zum Sprachnachweiserfordernis (...) sind mit dem Grundgesetz und dem europäischen Recht – insbesondere der Familienzusammenführungsrichtlinie und dem Assoziationsrecht – vereinbar.“ Die niederländischen Behörden hatten ihrerseits Schlussfolgerungen aus der Brüsseler Stellungnahme gezogen und einer Afghanin die Einreise erlaubt, deren Mann und Kinder bereits legal im Land lebten. In dieser Woche nun zog auch die Regierung in Den Haag nach und kippte den verpflichtenden Sprachnachweis vor der Einreise.

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