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Politik: Dresdner dürfen mehr Ahnung haben

Karlsruhe/Berlin - Die Klägerin hatte in Karlsruhe keine Chance: Ihr Antrag, die Wahlergebnisse vom Sonntag bis zur Nachwahl in Dresden unter Verschluss zu halten, hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch abgewiesen. Dies geschah jedoch aus rein formellen Gründen.

Karlsruhe/Berlin - Die Klägerin hatte in Karlsruhe keine Chance: Ihr Antrag, die Wahlergebnisse vom Sonntag bis zur Nachwahl in Dresden unter Verschluss zu halten, hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch abgewiesen. Dies geschah jedoch aus rein formellen Gründen. Die mit drei Richtern besetzte Kammer – darunter Hans-Joachim Jentsch, der als Einziger im Urteil über die Vertrauensfrage gegen Neuwahlen gestimmt hatte – erklärte, die Klägerin müsse sich zunächst an den Bundestag wenden.

Eine Bundestags-Direktwahlkandidatin hatte sich mit ihrem Antrag auf Eilrechtsschutz in Karlsruhe gegen die ihrer Ansicht nach verfassungswidrige Bekanntgabe der vorläufigen Wahlergebnisse am 18.September gewandt. Die Nachwähler hätten einen Wissensvorsprung und könnten ihre Wahlentscheidung taktisch daran ausrichten. So könnten sie den Erfolgswert ihrer Stimmen gegenüber den anderen erhöhen. Die Verfassungsrichter verwiesen auf das Bundeswahlgesetz. Danach müsse die Klägerin die Wahl in einem Prüfungsverfahren anfechten. Dies entspreche „dem Willen des Verfassungsgebers und der Konzeption des Rechtsschutzes im Wahlverfahren“.

Eine endgültige Entscheidung steht damit noch aus. Scheitert die Klägerin mit ihrem Prüfantrag beim Bundestag, kann sie das Bundesverfassungsgericht erneut anrufen. Ein Beschluss in ihrem Sinne ist jedoch auch dann eher unwahrscheinlich. Die Richter hätten den Fall schon jetzt vorläufig bescheiden können, wenn sie „besondere Umstände“ gesehen und etwa die erfolgreiche Anfechtung der Wahlen für möglich gehalten hätten. Solche Umstände seien aber „schon im Ansatz nicht ersichtlich“.

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