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Politik: Drin mit Skin

Hat der Verfassungsschutz den Chef einer Neonazi-Gruppe als V-Mann geführt? Union und PDS greifen Innenminister Schily an

Von Frank Jansen

Erst die Pannen im NPD-Verbotsverfahren, und nun wird Otto Schily erneut mit einem brisanten V-Mann-Fall konfrontiert. Nachdem der „Spiegel“ am Wochenende meldete, ein Spitzel des Bundesamtes für Verfassungsschutz habe maßgeblich an Produktion und Vertrieb einer CD der Nazi-Rockband „Landser“ mitgewirkt, wird in Union und PDS massive Kritik laut. „Wie schon beim NPD-Verfahren bringt dieser gravierende Vorgang wieder die Arbeit des Verfassungsschutzes ins Zwielicht“, sagte am Sonntag der Vizechef der CDU/CSU-Fraktion, Wolfgang Bosbach. Härter noch formulierte es die stellvertretende Vorsitzende der PDS-Fraktion, Petra Pau: „Schily spielt mit dem Feuer.“ Es sei fraglich, „ob der Schutz der Verfassung noch in den richtigen Händen ist“. Pau forderte wie Bosbach, Schily müsse umgehend den Innenausschuss des Bundestages über den Fall unterrichten.

Das Bundesinnenministerium hielt sich am Sonntag zurück. „Wir machen zum Einzelfall keine Aussage“, teilte Ministeriumssprecher Rainer Lingenthal mit. „Solche Dinge sollten nicht in der Öffentlichkeit, sondern im parlamentarischen Kontrollgremium erörtert werden“, sagte Lingenthal. Er warnte vor einer weiteren Verunsicherung der V-Leute des Verfassungsschutzes, die zu einer „schweren Gefährdung der Sicherheitslage“ führen könne. Lingenthal verwies insbesondere auf das Problem, V-Leute in den islamistischen Milieus zu gewinnen.

Der Neonazi, der dem Bundesamt für Verfassungsschutz über die Gruppe „Landser“ berichtet hat, stammt nach Informationen des Tagesspiegels aus Sachsen. Es kommen zwei Personen in Frage: Die Rechtsextremisten Jan W. und Mirko H. haben beide im Fall der CD „Ran an den Feind“ eng mit „Landser“ zusammengearbeitet. Jan W. galt als Vertriebschef der Gruppe. Die Dimension der V-Mann-Geschichte würde aber noch wachsen, sollte Mirko H. für das Bundesamt in Köln gespitzelt haben. Der Neonazi, unter anderem wegen seiner Aktivitäten für „Landser“ zu zwei Jahren Haft verurteilt, galt auch als Anführer des deutschen Zweigs der „Hammerskins“. Dabei handelt es sich um eine äußerst aggressiv auftretende, internationale Skinhead-Vereinigung, die Ende der 80er Jahre im US-Bundesstaat Texas gegründet wurde. Die „Hammerskins“ werden regelmäßig in den Jahresberichten des Bundesamtes und der Landesbehörden für Verfassungsschutz als rassistisch und neonazistisch beschrieben.

Der deutsche Ableger hat offenbar auch mit den „Skinheads Sächsische Schweiz (SSS)“ kooperiert. Die im April 2001 verbotene Gruppe war laut Sicherheitsexperten eine der militantesten Neonazi-Organisationen der neuen Bundesländer. Vergangene Woche begann in Dresden der Prozess gegen sieben Anführer der SSS. Das Verfahren wird ebenfalls von einem V-Mann-Verdacht überschattet, nachdem die Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden den sächsischen Verfassungsschutz um Auskunft über mögliche Spitzel unter Angeklagten und Zeugen gebeten hatte. Die Behörde weigert sich jedoch, das Gericht zu informieren.

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