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Politik: Egon Krenz: Strafe muss im Gesetz stehen - Gerichtshof prüft Verstoß gegen Menschenrechtskonvention

Der frühere DDR-Staats- und Parteichef Egon Krenz beruft sich bei seiner Klage gegen die Bundesrepublik auf Artikel 7, Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention: "Keine Strafe ohne Gesetz". Die Regelung verbietet eine Bestrafung für Taten, die zum Zeitpunkt der Handlung nicht unter Strafe standen.

Der frühere DDR-Staats- und Parteichef Egon Krenz beruft sich bei seiner Klage gegen die Bundesrepublik auf Artikel 7, Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention: "Keine Strafe ohne Gesetz". Die Regelung verbietet eine Bestrafung für Taten, die zum Zeitpunkt der Handlung nicht unter Strafe standen.

In der vor 50 Jahren unterzeichneten Menschenrechtskonvention sind die unveräußerbaren Grundrechte eines jeden Menschen festgeschrieben. Verboten sind unter anderem die Todesstrafe und jede Form von Diskriminierung. Jeder Einwohner der 41 Europarats-Länder kann sein Heimatland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verklagen, wenn er sich in seinen Grundrechten verletzt fühlt. Er muss aber zuvor den Rechtsweg seines Landes "ausgeschöpft" haben, also in der Heimat durch alle Instanzen gegangen sein.

Die Straßburger Richter können keine nationalen Urteile aufheben. Sie treffen nur die Feststellung, ob die Menschenrechtskonvention verletzt wurde. Daraus kann sich ein Grund für die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens in Deutschland und für die Forderung nach Haftentschädigung ergeben.

fk

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