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Politik: Ehrlich bis zum Letzten

Hans Eichel verliert seine Klage auf mehr Pension, bekommt aber wohl trotzdem mehr Geld.

Hätte Hans Eichel eine Bank geführt oder einen Konzern, niemand hätte sich darum geschert, dass er für seinen Ruhestand mehr Geld herausschlagen wollte. Aber Eichel war ein Chef, der aus öffentlichen Kassen bezahlt wurde. Als Kasseler Oberbürgermeister, als hessischer Ministerpräsident, als Bundesfinanzminister. Indem der einst tugendhafte „Spar-Hans“ aus der sozialdemokratischen Riege die Hand aufhielt, machte er sich zum Gespött derer, die immer wussten, dass sich Politiker vor allem um das eigene Wohl sorgen. Recht so, werden deshalb viele sagen, weil das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag Eichels Klage auf mehr Pension gegen die Stadt Kassel abgewiesen hat. Die Pension von 7150 Euro für den Ex-Minister sei angemessen. Mehr Geld wird er dennoch bekommen.

Weder unanständig noch ehrenrührig sei die Klage, hatte Richter Georg Herbert betont. Eichel hatte aus seiner Tätigkeit als Beamter in Hessen einen Versorgungsanspruch von 9650 Euro aus 25 Jahren öffentlichem Dienst, davon 15 Jahren als OB. Für seine acht Jahre Ministerpräsidentschaft kommt der versierte Rechner zudem auf 3650 Euro. Ausgezahlt bekommt er dagegen seine Pension vom Bund auf Grundlage seiner Zeit als Bundesminister, den Höchstbetrag von 7150 Euro. Er selbst wollte nie mehr, als ihm als Beamtenpension zugestanden hätte – eben jene 9650 Euro. Den Differenzbetrag von 2500 Euro hätten entweder die Stadt Kassel oder das Land Hessen aufstocken müssen. Allein, das taten sie nicht. Eichels Pech war eine Vorschrift im Bundesministergesetz, die Ansprüche aus früherer Beamtenzeit ruhen lässt. So soll verhindert werden, dass es Ausgeschiedenen besser geht als gut.

Das Problem sei, sagte Richter Herbert, dass man es bei Eichel mit einem „Diener dreier Herren“ zu tun habe, Stadt, Land und Bund. Was indes nicht dazu führe, „dass er auch dreimal so viel bekommt“. Er solle nur „amtsangemessen alimentiert“ werden. Die Schiene, auf der Eichel zu seinem Recht kommen wollte, brach damit ab. Denn nicht folgen wollten die Richter der Argumentation seines Anwalts Wolfgang Klemt, dass der Versorgungsdeckel für Bundesminister verfassungswidrig sei, weil er langjährige treue Landesdiener benachteilige.

Eichel klagt derzeit auch gegen das Land Hessen, das Verfahren sollte bis zum Leipziger Urteil ruhen. Hier müsste der Politiker recht und damit seinen Differenzbetrag von 2500 Euro bekommen, weil das Land Hessen „durchaus großzügige“ Regeln für seine Ministerpräsidentenzeit bereithalte, meinten die Bundesrichter. Möchte man den Streit nicht wieder durch die Instanzen schleppen, müsste das Land sich mit Eichel einigen.

So hätte der auch als Pensionär exakt Kalkulierende auf sein Geld verzichten können – doch rechtlich steht es ihm zu. Eichel blieb der Verhandlung fern. Spricht man mit ihm, fällt auf, dass es ihm wehtut, sich in die Rolle des Raffkes gedrängt zu sehen. Er bleibt höflich, berichtet wahrheitsgetreu und im Detail vom Versorgungsausgleich mit der geschiedenen Gattin, der ihn verpflichte, seine Ansprüche klarzustellen. Und von der Sturheit der Behörden, die ihn in den Rechtsstreit gezwungen hätten, den er gern vermieden hätte. Am Rande des Skandals und ehrlich bis zum Letzten.

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