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Politik: Ein Deutschkurs für den Ehemann

In einem Raum in der Istanbuler Innenstadt sitzen zwanzig junge Leute: „Drei-hundert-neun-und-sechzig“, rufen sie im Chor. Sie sind überwiegend weiblich und Teilnehmer eines Deutschkurses am Goethe-Institut.

In einem Raum in der Istanbuler Innenstadt sitzen zwanzig junge Leute: „Drei-hundert-neun-und-sechzig“, rufen sie im Chor. Sie sind überwiegend weiblich und Teilnehmer eines Deutschkurses am Goethe-Institut. Ihr Ziel heißt Deutschland, wo ihre Verlobten oder Ehepartner auf sie warten. Das neue Zuwanderungsgesetz verlangt vor dem Familiennachzug den Erwerb grundlegender Deutschkenntnisse und eine Prüfung beim Goethe-Institut. Die ersten Kurse haben gerade begonnen.

Derzeit laufen vier Lehrgänge mit knapp 70 Teilnehmern. Die Nachfrage ist enorm. „Unsere Mitarbeiter kommen manchmal nicht mehr zu ihrer normalen Arbeit“, sagt die Leiterin der Sprachkurse, Erika Broschek. Umgerechnet rund 280 Euro kostet ein 80-stündiger Kurs, hinzu kommt die Prüfungsgebühr von knapp 60 Euro – das ist viel Geld in der Türkei und eine Investition ohne Erfolgsgarantie: Wer bei der Prüfung durchfällt, bekommt kein Visum und muss es nochmal versuchen. Dennoch trifft das von den türkischen Verbänden in Deutschland heftig kritisierte neue Zuwanderungsgesetz bei den Istanbuler Deutschschülern auf Zustimmung. „Schließlich möchte ich ja auch, dass Ausländer, die in mein Land kommen, Türkisch lernen“, sagt eine junge Kursteilnehmerin. Es sei überraschend gewesen, „wie relativ schnell das akzeptiert wurde“, sagt Broschek. Ihr Institut hat das Monopol auf die Prüfungen – die Deutschkenntnisse selbst können aber auch andere Sprachschulen vermitteln.

Neben der allgemeinen Akzeptanz gibt es auch Kritik an den Kosten – sie entsprechen einem monatlichen Mindestlohn. Zudem verlangt das Goethe-Institut gewisse Grundlagen. Kürzlich wurde eine etwa 60-jährige Aspirantin wieder nach Hause geschickt – sie war Analphabetin.

Bald dürfte dem Goethe-Institut weiterer Ärger ins Haus stehen. Denn alle potenziellen Familiennachzügler aus der Türkei, deren Anträge bis zum 28. Mai noch nicht entschieden waren, sollen ebenfalls die Deutschprüfung ablegen – obwohl damals das Zuwanderungsgesetz noch nicht in Kraft war. Derzeit gehen amtliche Mitteilungen an die Betroffenen hinaus, die nach Broscheks Einschätzung „zu Recht sauer sein werden“.

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