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Politik: Ein Gericht in Rom ermöglicht es italienischen Frauen, Kinder anderer auszutragen

Eigentlich galt das Problem längst als ausgestanden: "Der Uterus wird nicht verliehen", verkündete vor drei Jahren Gesundheitsministerin Rosy Bindi, und da bisher weder die Links- noch die Rechtsopposition Anstalten machte, anderes vorzuschlagen, blickte man eher von oben herab auf diese merkwürdigen Amerikaner und Engländer ("und leider", wie Bindi gequält anmerkte, "auch auf die Spanier"), die "auch noch aus Mutterschaft und Kinderkriegen ein Geschäft machen". Leihmütter, die Kinder anderer austragen, darf es im Lande der Zitronenblüte und der 98 Prozent eingetragener Katholiken einfach nicht geben.

Eigentlich galt das Problem längst als ausgestanden: "Der Uterus wird nicht verliehen", verkündete vor drei Jahren Gesundheitsministerin Rosy Bindi, und da bisher weder die Links- noch die Rechtsopposition Anstalten machte, anderes vorzuschlagen, blickte man eher von oben herab auf diese merkwürdigen Amerikaner und Engländer ("und leider", wie Bindi gequält anmerkte, "auch auf die Spanier"), die "auch noch aus Mutterschaft und Kinderkriegen ein Geschäft machen". Leihmütter, die Kinder anderer austragen, darf es im Lande der Zitronenblüte und der 98 Prozent eingetragener Katholiken einfach nicht geben. Und nun das: wie der Blitz aus heiterem Himmel hat eine Amtsrichterin - "weiblich", wie Rosy Bindi entsetzt anmerkte - in Rom entschieden, dass eine Frau ihren Bauch durchaus einer Freundin zur Verfügung stellen darf, wenn diese keine Kinder bekommen kann.

Der Fall brutzelte fast fünf Jahre in den verschiedenen Ämtern und Instanzen und war schon fast vergessen: Eine Frau hatte gegen einen Gynäkologen geklagt, weil der, in Übereinstimmung mit den Maßgaben des Medizinerverbandes, sich geweigert hatte, einer Freundin der Familie einen befruchteten Fötus einzupflanzen. Der Arzt nun: "Wenn das Gericht es verfügt, mache ich es."

Seither herrscht großes Geschrei. Quer durch die Parteien geht die Front des "Unmöglich", nur wenige, meist Frauen und meist selbst Juristinnen, stellen sich an die Seite der Amtsrichterin Chiara Schettini. Dabei hatte die nur einige Urteile der obersten Gerichte Italiens hervorgeholt, nach denen "Mutterschaft ein Grundrecht ist". "Wenn das gilt", so die Richterin, "müssen alle Einwände zurückgestellt werden." Schließlich hatte man mit solchen Normen auch die umstrittene Adoption von Kindern unbekannter Herkunft aus dem Ausland sanktioniert und vor kurzem das Alter für Adoptiveltern von 40 auf 50 Jahre angehoben.

Doch Italien ist eben auch das Land der Advokaten. Und flugs melden sich Hunderte von "Experten" zu Wort, die seit der Sentenz nur noch Probleme sehen. Denn: "Nach unserem Zivilrecht", so ein Jurist aus Mailand im staatlichen Fernsehen, "ist die Mutter, die das Kind gebärt, auch die legitime Erzeugerin: Reklamiert sie das Baby, gehört es ihr, gleich welche Absprachen mit dem anderen Paar getroffen wurden." Keine Spur, widerspricht in derselben Sendung eine Vormundschaftsrichterin aus Neapel: "Es kommt darauf an, ob der Vater das Kind anerkennt. Erkennt er es an, hat auch er das Recht auf das Kind und kann es der Leihmutter entziehen." Lediglich die Frau, die das befruchtete Ei hergegeben hat, scheint keinerlei Rechte zu haben.

In der Regierung sucht man den Fall herunterzuspielen: "Wir haben längst einen Gesetzentwurf am Laufen", berichtet Justizminister Diliberti, "und der schließt Leihmutterschaft in jeder möglichen Form aus." Doch der Gesetzentwurf trudelt seit mehr als zwei Jahren durch die Ausschüsse. Immerhin: Vielleicht dient das Urteil aus Rom wenigstens dazu, den Lauf durch die Kommissionen abzuschließen.

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