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Politik: Ein schwieriger Fall

Das Auswärtige Amt verhandelt mit Syrien über die Freilassung des Terrorverdächtigen Zammar

Von Frank Jansen

Berlin - Der Fall ist heikel, denn es geht um einen als besonders gefährlich geltenden Terrorverdächtigen. Doch die Bundesregierung sieht sich an ihre Fürsorgepflicht gebunden – und spricht mit Syrien über eine Freilassung des in Damaskus inhaftierten Deutsch-Syrers Mohammed Haydar Zammar, der mit Attentätern des 11. September 2001 Kontakt hatte. Zammar war im Oktober 2001 von Hamburg nach Marokko gereist, wo er Ende des Jahres auf Ersuchen der USA festgenommen und nach Syrien weitergereicht wurde. Dort verurteilte ihn ein Gericht Anfang 2007 in nichtöffentlicher Verhandlung zu zwölf Jahren Haft. Der genaue Urteilsspruch ist nicht bekannt, nach Kenntnis von Sicherheitsexperten hielten die Syrer Zammar die Mitgliedschaft in der islamistischen Muslimbruderschaft und die Beteiligung an Plänen zu Anschlägen in Syrien vor.

„Wir bemühen uns um eine Freilassung aus humanitären Gründen“, sagte eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes (AA) am Montag dem Tagesspiegel. Der Ausgang der Gespräche mit Syrien sei allerdings offen. Auf die Frage, ob Damaskus für eine Freilassung Zammars eine Gegenleistung verlange, wollte die Sprecherin des AA nichts sagen.

Sicherheitsexperten sehen eine mögliche Rückkehr Zammars nach Deutschland mit gemischten Gefühlen. Der 1982 eingebürgerte Islamist wurde nach eigenen Angaben 1991 in Afghanistan militärisch ausgebildet, kämpfte 1995 in Bosnien auf der Seite der Muslime und traf im Jahr 2000 in Afghanistan bei einer Feier auf Osama bin Laden. In Hamburg war er mit der Gruppe um Mohammed Atta befreundet, den späteren Attentätern des 11. September. Sicherheitsexperten halten Zammar vor, er habe die Verbindung der Atta-Zelle zu Al Qaida hergestellt. Sollte der Islamist nach Deutschland zurückkehren, „bedeutet das ein Sicherheitsrisiko“, sagte ein Fachmann.

Bei der Bundesanwaltschaft ist ein Verfahren gegen Zammar wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung anhängig. Für einen Haftbefehl reichte es bislang jedoch nicht. Die Behörden hatten zu wenig in der Hand, um Zammar nur Wochen nach den Anschlägen vom 11. September 2001 am Verlassen der Bundesrepublik in Richtung Marokko zu hindern. Entließe Syrien Zammar vorzeitig aus der Haft, müsste er auch nicht befürchten, die Reststrafe in Deutschland verbüßen zu müssen. Der Prozess und das Urteil gegen Zammar genügten offenkundig keinen rechtsstaatlichen Maßstäben, hieß es in Sicherheitskreisen.

Die Gespräche mit Syrien sind ein weiteres Kapitel im Fall Zammar, der einiges Aufsehen erregt. Mit der Rolle der deutschen Behörden in der Geschichte befasst sich seit Ende 2007 der BND-Untersuchungsausschuss. Vor allem die Abgeordneten der Linksfraktion werfen der ehemaligen Regierung Schröder vor, sie sei mitschuldig an der Verschleppung Zammars nach Syrien, weil sie rechtswidrig persönliche Daten Zammars den US-Behörden übergeben habe. Es ist sogar die Rede vom „Outsourcing von Folter“. Das diktatorisch regierte Syrien setzt sich über Menschenrechte hinweg, vermutlich wurde Zammar misshandelt.

Im November 2002 reisten Beamte von Bundesnachrichtendienst, Bundesamt für Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt nach Damaskus und befragten Zammar zu seinen Verbindungen zur Terrorszene. Hinweise auf Folter sahen die Beamten nicht. Am Donnerstag sollen im Ausschuss prominente Zeugen zum Fall Zammar gehört werden: Geladen sind Außenminister Frank-Walter Steinmeier, Kanzleramtschef Thomas de Maizière und BND-Präsident Ernst Uhrlau.

Das Auswärtige Amt weist Vorwürfe zurück, die Regierung habe sich zu wenig um Zammar gekümmert, nachdem die Verschleppung in syrischen Gewahrsam bekannt geworden war. Laut „Berliner Zeitung“ soll von 2002 bis 2004 das damals von Steinmeier geführte Kanzleramt das Auswärtige Amt daran gehindert haben, sich um eine konsularische Betreuung.

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