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Einbürgerungstest

© dpa

Einbürgerung: Wer wird Deutscher?

Ohne diesen Test ist eine Einbürgerung künftig nicht mehr möglich: Wer ab dem 1. September die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen will, muss viel über Deutschland wissen.

Berlin - Wer bis zum 1. September dieses Jahres noch nicht Deutsche oder Deutscher ist, die Staatsbürgerschaft aber erwerben will, kann jetzt schon einmal anfangen zu lernen. Ab diesem Stichtag gilt erstmals ein bestandener Einbürgerungstest als Voraussetzung der Einbürgerung. Noch im Juli will Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) dem Kabinett eine Rechtsverordnung präsentieren, die diese bundesweit standardisierten Tests regelt.

Die Frage, wer Deutscher werden darf, entscheidet sich ab Herbst dann anhand von Wissens- und Verständnisfragen aus drei Bereichen: „Politik in der Demokratie“, „Geschichte und Verantwortung“ und „Mensch und Gesellschaft“. 310 Fragen aus diesen drei Themengebieten haben Wissenschaftler der Berliner Humboldt-Universität im Auftrag des Bundesinnenministeriums (BMI) erarbeitet, sie sollen demnächst vorliegen. 33 davon werden jedem Prüfling vorgelegt. Bestanden hat, wer in einem Multiple-Choice-Test mit vier Antwortmöglichkeiten mehr als die Hälfte korrekt ankreuzt.

Als Geheimgut werden die Fragen, sobald sie im BMI angekommen sind, mitnichten behandelt. Vielmehr ist es nach Ansicht des Ministeriums gerade Sinn der Sache, dass sich die Anwärter mit diesen Themen beschäftigen – um zu wissen, in welcher Rechts- und Gesellschaftsordnung die Deutschen leben. Gesinnungsfragen, wie sie in einem Gesprächsleitfaden zu Einbürgerungsgesprächen in Baden-Württemberg enthalten sind, sollen in dem Fragebogen nicht auftauchen. Man habe ein Verfahren gewählt, heißt es aus dem BMI, das diese Tests so weit es gehe außer Streit stelle.

Ohne ein Bestehen des Tests ist die Einbürgerung in Deutschland künftig nicht mehr möglich. Es sei denn, man kann einen deutschen Schulabschluss nachweisen. Auch Kinder unter 16 Jahren, Alte oder geistig Behinderte können vom Test befreit werden. Allerdings ersetzt die Prüfung nicht die anderen Kriterien zur Einbürgerung, wie etwa die Dauer des Aufenthalts, die soziale Eigenständigkeit oder auch die Treue zur deutschen Verfassung.

Deshalb wird Baden-Württemberg auch künftig an seinem Leitfaden festhalten, wie es aus Stuttgart heißt. Gegen jenen hatte es bei seiner Einführung 2006 entschiedene Einsprüche gegeben, weil er die Eignung zur Einbürgerung anhand von Gesinnungsfragen überprüft. Inzwischen ist der Katalog allerdings um einige dieser Fragen erleichtert worden.

Parallel zu den standardisierten Tests, die unter den Bundesländern höchstens durch drei länderspezifische Fragen wie etwa nach dem Landeswappen oder der Landeshauptstadt variieren, hat das Bundesinnenministerium noch einen Rahmenlehrplan für die Einbürgerungskurse entwickelt. Die Kurse führen die Länder in Eigenregie durch. Anhand des Rahmenplans jedoch soll gewährleistet sein, dass die Kurse überall zum Bestehen der Einbürgerungstests befähigen.

Insgesamt kostet ein Einbürgerungsverfahren 252 Euro. 25 Euro davon entfallen auf den Test. Allerdings kann der Test im Zweifel auch beliebig oft wiederholt werden. Diese Kosten wird ein Bewerber dann wohl selbst tragen müssen.

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