zum Hauptinhalt
Justizminister Heiko Maas (SPD) steht in der Landesverratsaffäre weiterhin unter Druck.

© Reuters

Heiko Maas und die Landesverrats-Affäre: Einer lügt

Justizminister Heiko Maas (SPD) besteht darauf, in der Landesverratsaffäre keinerlei Weisungen erteilt zu haben. Der damalige Generalsbundesanwalt Harald Range und auch die Berliner Staatsanwaltschaft sehen das anders.

Hat der Justizminister das Parlament belogen? Heiko Maas (SPD) besteht darauf, in der Affäre um die Landesverrats-Ermittlungen keinerlei Weisungen erteilt zu haben. Alles lief einvernehmlich, heißt es. Nicht nur der damalige Generalbundesanwalt Harald Range, auch die Berliner Staatsanwaltschaft sieht das anders. „Lügenminister“ wird Maas in der Presse genannt, und die Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, Renate Künast, spricht von einem „ungeheuerlichen Vorwurf“.

Entkräftet ist er bisher nicht. Das Justizministerium will sich mit der Einschätzung der Berliner Strafverfolger, über die der Tagesspiegel kürzlich berichtet hatte, lieber nicht beschäftigen. Sie liege nicht vor, teilte eine Sprecherin am Montag mit. Daher könnten auch keine Widersprüche erklärt werden.

Eine solche Erklärung dürfte auch nicht einfach sein. Denn laut Staatsanwaltschaft, die das Geschehen wegen Verdachts einer Strafvereitelung des Ministers untersuchte, wurde in jedem Fall eine Weisung erteilt.

Maas hatte sich vor einem Jahr in Ranges Aufsehen erregende Ermittlungen gegen die Blogger von „netzpolitik“ eingeschaltet. Angesichts öffentlicher Kritik wollte sein Haus selbst beurteilen, ob die beschuldigten Blogger Staatsgeheimnisse verraten haben – und nicht der Generalbundesanwalt und ein von ihm beauftragter Gutachter. Maas behauptete später im Bundestag, man sei „übereingekommen“, das Gutachten zu stoppen. Range widersprach. Ein Vermerk des Generalbundesanwalts belastet den Minister, wonach dessen damalige Staatssekretärin Stefanie Hubig dem Spitzen-Ermittler mit Entlassung gedroht haben soll, wenn er das Gutachten nicht stoppe. Range gehorchte, beschwerte sich aber später über einen „unerträglichen Eingriff “ – und wurde gefeuert.

Die Berliner Staatsanwaltschaft verzichtete darauf, Zeugen zu vernehmen. Womöglich ein Fehler. Für sie war der Sachverhalt klar. Grundlage für ihr Ermittlungsergebnis, wonach Maas sich nicht strafbar gemacht hat, waren öffentliche Mitteilungen des Ministeriums und des Generalbundesanwalts sowie Zeitungsartikel und Ranges Vermerk.

Die Beamten sahen Indizien dafür, dass es zunächst eine Vereinbarung gegeben haben könnte. Dies könne jedoch dahingestellt bleiben. Denn die beim Generalbundesanwalt vermerkten Äußerungen von Hubig hätten ohnehin „Weisungscharakter“ – und blieben damit eine „Anweisung, den externen Gutachter von dem ihm erteilten Auftrag unverzüglich zu entbinden“. Hubig wiederum will Range in dem Telefonat nur an die angebliche „Vereinbarung“ erinnert haben. Damit steht Aussage weiter gegen Aussage. Einer lügt. Die Frage ist nur, wer.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false