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Einigung: Finanzminister wollen Schuldenbremse nicht lockern

Die Finanzminister der Länder haben sich einhellig gegen eine Lockerung der geplanten neuen Schuldengrenze im Grundgesetz gewandt. Doch noch immer gibt es Vorbehalte gegen den Plan, ab 2020 keine Schulden mehr machen zu dürfen.

Alle Ressortchefs stünden geschlossen hinter dem Ergebnis der Föderalismuskommission II, sagte Nordrhein- Westfalens Finanzminister Helmut Linssen (CDU) am Donnerstag nach der Jahreskonferenz der Minister in Saarbrücken. In der Runde habe Einigkeit geherrscht, dass es für die Länder von 2020 an ein grundgesetzliches Neuverschuldungsverbot geben solle.

Damit stellten sich auch die Finanzminister aus Schleswig-Holstein, Brandenburg und Berlin hinter das Vorhaben. Der Landtag in Kiel will jedoch eine Verfassungsklage dagegen anstrengen, der Potsdamer Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) hatte zu Wochenbeginn ein Aufweichen der geplanten Regelung verlangt, und Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) gehört zu den Kritikern der Reform. Der rheinland-pfälzische Finanzminister Ingolf Deubel (SPD) geht davon aus, dass nach dem entsprechenden Beschluss im Bundestag an diesem Freitag auch im Bundesrat am 12. Juni die notwendige Zweidrittelmehrheit für die nötige Verfassungsänderung zustande kommt.

Die Schuldenbremse sieht vor, dass der Bund von 2015 an in wirtschaftlich normalen Zeiten nicht mehr als 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) an Schulden machen darf. Die Länder sollen ab 2020 gar keine neuen Kredite mehr aufnehmen dürfen. (dpa/Tsp)

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