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Politik: Einsprüche wegen Ungereimtheiten bei Aufstellung der DVU-Landesliste sind nicht relevant

Beim amtierenden Landtagspräsidium Brandenburgs sind aufgrund der Unregelmäßigkeiten um die Landesliste der rechtsextremen DVU bislang keine weiteren Einsprüche zur Anfechtung der Landtagswahl vom 5. September eingegangen.

Beim amtierenden Landtagspräsidium Brandenburgs sind aufgrund der Unregelmäßigkeiten um die Landesliste der rechtsextremen DVU bislang keine weiteren Einsprüche zur Anfechtung der Landtagswahl vom 5. September eingegangen. Das sagte gestern Landtagssprecher Jürgen Itzfeld. Bislang liegt ein Einspruch des früheren Bürgermeisters der Gemeinde Schildow (Kreis Oberhavel), Peter Ihloff, vor. Er stützt sich allein auf jene Aussagen, die der märkische Verfassungsschutzchef Hasso Lieber gegenüber dem ARD-Magazin "Report" zum undemokratischen innerparteilichen Wahlprozedere bei der DVU-Listenaufstellung gemacht hatte. Über den Einspruch muss nun zunächst der Wahlprüfungsausschuss und danach der Landtag per Mehrheitsbeschluss entscheiden.

Gegen das Votum des Landesparlaments könnte dann beim Landesverfassungsgericht geklagt werden. Die Mehrheit der Juristen beurteilt die Erfolgsaussichten einer solchen Klage und die Wahrscheinlichkeit von Neuwahlen allerdings als äußerst gering: Sowohl die Gesetze als auch der konkrete Vorgang um die Aufstellung der DVULandesliste sind deutlich anders gelagert als der bisherige Präzedenzfall in Hamburg, wo die Bürgerschaftswahl von 1991 wegen des undemokratischen Zustandekommens der CDU-Liste zwei Jahre später wiederholt werden musste. Die entscheidende Klausel findet sich im Paragraph 4 (2) des brandenburgischen Wahlprüfungsgesetzes. Dort heißt es: "Der Einspruch kann nicht darauf gestützt werden, dass ein Kreiswahlvorschlag oder eine Landesliste zu Unrecht zugelassen worden ist." Selbst wenn die DVULandesliste nicht korrekt gebildet wurde, wofür der Verfassungschutz Hinweise, aber keine gerichtsfesten Beweise hat, kann dies nicht zu Neuwahlen in Brandenburg führen. In den Hamburger Gesetzen gibt es eine solche Klausel nicht.

thm

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