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Politik: Einwanderungs-Debatte: 100.000 Mark Gehalt im Jahr - Welche Voraussetzungen Bewerber für die Green Card erfüllen müssen

Ausländische Interessenten an einer Green Card haben drei Möglichkeiten, um in den Besitz der besonderen Arbeitserlaubnis zu kommen. Sie können sich entweder direkt bei deutschen Unternehmen bewerben oder aber die verschiedenen Vermittlungsangebote der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) mit Sitz in Bonn nutzen.

Ausländische Interessenten an einer Green Card haben drei Möglichkeiten, um in den Besitz der besonderen Arbeitserlaubnis zu kommen. Sie können sich entweder direkt bei deutschen Unternehmen bewerben oder aber die verschiedenen Vermittlungsangebote der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) mit Sitz in Bonn nutzen.

Anfragen können EDV-Fachleute dabei an die E-Mail-Adresse Bonn-ZAV.IT-Expertsarbeitsamt.de richten. Parallel dazu hat die ZAV im Internet eine Vermittlungsbörse eingerichtet. Sie ist unter der Adresse www.arbeitsamt.de und dem Stichwort "Green Card" zu finden, erläuterte die Bundesanstalt für Arbeit am Wochenende in Nürnberg. Dort können auch Firmen ihre freien Stellen anbieten.

Unternehmen haben darüber hinaus die Möglichkeit, eigenständig im Ausland Mitarbeiter zu suchen. Zusätzlich können zugelassene private Arbeitsvermittler eingeschaltet werden. Beide Wege setzen allerdings die ausdrückliche Zustimmung des Arbeitsamtes voraus, betont die Bundesanstalt.

Bewerben können sich grundsätzlich nur Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie. Als Beispiel nennt die Bundesanstalt Experten aus den Bereichen Software- und Multimedia-Entwicklung und -Programmierung und der Entwicklung von Schaltkreisen und IT-Systemen sowie Fachleute auf dem Gebiet informations-technologischer Beratung und System-, Internet- und Netzwerk-Spezialisten.

Formale Voraussetzung für die Green-Card-Bewerbung eines Experten aus dem Nicht-EU-Ausland ist ein Hochschul- oder Fachhochschul-Abschluss in einem IT-Studiengang. Alternativ reiche die Zusage eines Arbeitgebers über ein Brutto-Jahresgehalt von mindestens 100 000 Mark. Firmen müssen die Green Card beim örtlichen Arbeitsamt beantragen. Die Arbeitsvermittlung prüft dann, ob der Arbeitsplatz mit einem Bewerber aus dem Inland oder einem anderen EU-Staat besetzt werden kann. Asnosnten erhält der Arbeitgeber für den Kandidaten spätestens innerhalb einer Woche die Zusicherung auf eine Arbeitserlaubnis.

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