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Gegen die EU-Zwangsabgabe auf Flugzeugemissionen hatten zwei amerikanische Flugunternehmen geklagt - erfolglos.

© dpa

Europäischer Gerichtshof: Emissionsabgaben sind für alle Fluggesellschaften zulässig

Die von der EU geplante Ausweitung des Emissionsrechtehandels auf alle Fluggesellschaften ist zulässig. Damit scheiterten US-amerikanische Airlines und die US-Luftfahrt-Organisation mit ihrer Klage.

Die ab Januar für alle in Europa startenden und landenden Airlines, rund 900, geltende Zwangsabgabe auf das Treibhausgas CO2 verstoße nicht gegen internationales Recht, verkündete der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch in Luxemburg.

Der Emissionshandel verpflichtet Unternehmen, Rechte für den Ausstoß des Treibhausgases Kohlenstoffdioxid zu kaufen. Ab 1. Januar 2012 sollen per EU-Gesetz alle Airlines teilnehmen, die von, in oder nach Europa fliegen. Gegen die Teilnahme geklagt hatten die amerikanische Luftfahrt-Organisation sowie die Fluggesellschaften American Airlines und United Continental vor dem London High Court of Justice. Dieser hatte den Fall nach Luxemburg überwiesen. (AFP/dpa/rtr)

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