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Entscheidung für Millionen: Kippt die Pendlerpauschale?

Beim Bundesverfassungsgericht, dessen vornehmste Aufgabe der Schutz von Minderheiten ist, geht es diesmal nicht um die Rechte einer kleineren Gruppe. Millionen von Pendlern blicken an diesem Mittwoch nach Karlsruhe, in der Hoffnung, das höchste deutsche Gericht möge ihnen zurückgeben, was der Gesetzgeber ihnen genommen hat: die begehrte Pendlerpauschale.

Schon im Jahr 1920 konnten Fahrten zum Arbeitsplatz von der Steuer abgesetzt werden. Seither hat der Gesetzgeber die Kilometerpauschbeträge mal erhöht, mal gesenkt, er hat sie gestaffelt oder gedeckelt - doch abgeschafft hat er sie nie.

Bis zum Erlass des Einkommensteuergesetzes 2007. 2,5 Milliarden Euro Einsparungen soll jener Paragraf 9 den Staatskassen bringen, mit dem lapidaren Satz: "Keine Werbungskosten sind die Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte."

Verstoß gegen Gleichbehandlung

Damit war die Pauschale weg, wenigstens für die meisten. Zwar sind vom 21. Kilometer an weiterhin 30 Cent pro Kilometer abzugsfähig. Die Bundesregierung wollte so die Härtefälle lindern, deren Fahrtkosten sonst womöglich eine zu große Belastung wären.   Laut Mikrozensus 2004 fahren 17 Prozent der Pendler mehr als 25 Kilometer zum Job. Etwa die Hälfte aller Pendler fährt aber nur maximal zehn Kilometer zum Arbeitsplatz. Dem Großteil von ihnen reicht der Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro für die Fahrtkosten; nur zwölf Prozent aus dieser Gruppe seien durch den Wegfall der Pauschale zusätzlich belastet, teilte das Bundesfinanzministerium mit.

Dennoch, mit der Privilegierung der Fernpendler hat Berlin ein verfassungsrechtliches Problem geschaffen, das bei der Anhörung des Zweiten Senats in Karlsruhe ein zentrales Thema sein dürfte. So jedenfalls sieht es der Bundesfinanzhof, der wie die Finanzgerichte Niedersachsens und des Saarlands die Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig hält und deshalb das Bundesverfassungsgericht angerufen hat. In einer ausführlich begründeten Entscheidung kommen die obersten Finanzrichter zum Ergebnis: Das Gesetz verstößt gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung.

Denn der Münchner Gerichtshof nimmt den Gesetzgeber beim Wort: Die Arbeit beginne künftig am "Werkstor", Fahrten dorthin seien Privatsache, heißt es in der Gesetzesbegründung. Dem hält der Bundesfinanzhof entgegen: Wenn schon Werkstorprinzip, dann richtig - ohne Ausnahme für die Fernpendler. Drei andere Finanzgerichte hingegen stützen die Position des Bundes und halten die von der großen Koalition beschlossene Neuregelung für rechtens.

Beträchtlicher Spielraum

Der Bundesfinanzhof beruft sich auf einen Beschluss aus Karlsruhe, formuliert von Lerke Osterloh - jener Richterin, die auch das Verfahren zur Pendlerpauschale federführend als "Berichterstatterin" betreut. In der Entscheidung von 2002 zur doppelten Haushaltsführung dekretierten die Verfassungsrichter das Prinzip der "Folgerichtigkeit": Der Steuergesetzgeber muss an seiner einmal getroffenen "Grundentscheidung" festhalten. Und da im Steuerrecht nun mal das "Nettoprinzip" gelte, nach dem alle "beruflich veranlassten Ausgaben" von der Steuer absetzbar sind, dürfe der Gesetzgeber nicht für einen Teil der Pendler davon abrücken.   Daran könnte die Regelung scheitern, vermutet auch die Kölner Steuerrechts-Professorin Johanna Hey. Nur: Ob die Pendlerpauschale damit verfassungsrechtlich vor den Begehrlichkeiten des Staates geschützt wäre, steht in den Sternen. Denn nach Heys Worten sind die Fahrtkosten "gemischte Aufwendungen", also teils beruflich, teils privat veranlasst: Wer in Köln wohne und in Düsseldorf arbeite, habe dafür meist auch private Gründe. Und bei der Frage, ob "gemischte Aufwendungen" von der Steuer absetzbar sind, hat der Gesetzgeber einen beträchtlichen Spielraum.

So könnte nach dem Karlsruher Urteil, das noch vor Jahresende erwartet wird, die Arena für den politischen Streit neu eröffnet werden - pünktlich zum Wahljahr 2009. Welche Zugkraft das Thema entfaltet, werden die Bundesparteien dann an den Ergebnissen des laufenden Feldversuchs in Bayern ablesen können. Dort will die CSU bei der Landtagswahl Ende September ein 50-plus-X-Ergebnis einfahren - mit der Forderung nach einer Wiedereinführung der Pendlerpauschale.

Wolfgang Janisch[dpa]

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