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Entscheidung: Rasches Aus für Steuersparfonds

Als reine Steuersparmodelle angebotene Fonds stehen vor einem raschen Aus. Bereits ab diesem Donnerstag sollen Verluste etwa bei Medien- oder Windkraftfonds nicht mehr mit Einnahmen verrechnet werden können.

Berlin - Dem Staat eröffnen sich durch die frühere Entscheidung Einnahmen in Milliardenhöhe. Die Neuregelung sieht ein Gesetzentwurf vor, den der amtierende Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) nach Informationen der dpa am Dienstag per Umlaufverfahren auf den Weg gebracht hat.

Das Kabinett soll den Beschluss bereits am 10. November fassen und die Abzugsfähigkeit von Verlusten von diesem Tag an nicht mit mehr möglich sein. Künftig sollen Verluste nur noch mit Gewinnen des gleichen Fonds verrechnet werden können. Betroffen davon sind neben Medien- und Neue-Energien-Fonds auch Leasingfonds, Wertpapierhandels- und Video-Game-Fonds. SPD und Union waren sich im Grundsatz bereits einig über das Ende solcher Steuersparfonds. Sie erhoffen davon bei voller Wirkung Mehreinnahmen von etwas mehr als zwei Milliarden Euro.

Dass reinen Steuersparfonds die Grundlage entzogen werden soll, hatten SPD und Union bereits beim «Job-Gipfel» im März vereinbart. Danach sollten die überwiegend wegen ihrer Verluste als Steuersparmodelle genutzten Fonds abgeschafft und so ein Teil der geplanten Senkung der Unternehmensteuern finanziert werden. Offen war zuletzt der Stichtag. Dieser kommt nun früher als der zunächst erwartete 31. Dezember 2005. Viele Investoren haben nach Aussage der Fondsbranche wegen des absehbaren Endes noch schnell um neue Anleger- Gelder geworben.

Aus SPD-Verhandlungskreisen verlautete, das auf den Weg gebrachte Gesetz sei eine wichtige Einigung in den Koalitionsverhandlungen sowie ein wichtiger Baustein zum Abbau von Steuervergünstigungen. Unterhändler sprachen von einem «deutlichen Konsenssignal».

Der Entwurf sei «besonders eilbedürftig», da das Gesetz noch 2005 verabschiedet werden soll. Nach dem der dpa vorliegenden Entwurf soll die «Attraktivität so genannter Steuerstundungsmodelle durch eine Verlustverrechnungsbeschränkung wirkungsvoll eingeschränkt werden». Dazu sollen Verluste nur noch mit späteren positiven Einkünften aus derselben Einkunftsquelle verrechnet werden können. Die Beschränkung gelte für Modelle, denen Anleger nach dem 10. November beitreten oder für die nach dem 10. November mit dem Außenvertrieb begonnen wurde. Dem Gesetz muss der Bundesrat noch zustimmen.

Fondsexperte Stefan Loipfinger sprach von den bisher größten Einschränkungen in der Beteiligungsbranche. Diese Regelung und das Vorziehen auf den 10. November koste die Branche etwa 1,5 Milliarden Euro Umsatz. In solche Steuerstundungsmodelle flossen im Jahr 2004 schätzungsweise drei Milliarden Euro Anlegergelder. Medienfonds und damit die deutschen Steuerzahler haben auch viele Hollywoodfilme finanziert; für die Staatskassen bedeutete dies zunächst Ausfälle. (tso/dpa)

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