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Entsendegesetz: Mindestlohn für Minderheit

Nur sechs Branchen beantragen die Aufnahme ins Entsendegesetz. Die Union sieht den Grund für die Schlappe bei der SPD.

Mit mindestens zehn Branchen hatten die Sozialdemokraten gerechnet. Nach bisherigen Informationen aber hat Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) bisher nicht mehr als sechs Mindestlohn-Anträge vorzuweisen. Und weil an diesem Montag die Antragsfrist zur Aufnahme ins Entsendegesetz abläuft, feiern Union und Wirtschaft die verhaltene Resonanz bereits als politischen Sieg – und als strategische Schlappe für die SPD.

„Nur eine Handvoll eher kleiner Branchen wollen sich einem staatlichem Lohndiktat unterwerfen“, freute sich Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) via „Bild“-Zeitung. Von den „ersehnten zehn Branchen mit rund 4,4 Millionen Beschäftigten keine Spur“. CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla sprach schadenfroh von einer „Fehleinschätzung.“ Die schwache Nachfrage sei eine „klare Absage an den von der SPD geplanten Staatseingriff in die Tarifhoheit“, sagte er der „Welt am Sonntag“. Und der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages , Ludwig Georg Braun, war des Lobes voll, dass viele Branchen der Versuchung widerstanden hätten, sich über das Entsendegesetz der Konkurrenz zu entledigen. Er habe immer noch ein „Fünkchen Hoffnung“, dass die Politik noch erkenne, „in welche Sackgasse sie läuft“, sagte er.

Tatsächlich sind bislang nur Anträge der Zeitarbeitsbranche, Großwäschereien, Forstdienstleistern, dem Sicherheitsgewerbe und Teilen der Fortbildungsbranche bekannt geworden. Für Mindestlöhne aber kommen in den Augen der Union nur die Mini-Branchen in Frage. Für die Zeitarbeitsfirmen mit knapp 800 000 Beschäftigten werde es mit der Union wegen verfassungsrechtlicher Bedenken „definitiv keinen Mindestlohn geben“, sagte Unionsfraktionsgeschäftsführer Norbert Röttgen (CDU) der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Und für das Sicherheitsgewerbe mit rund 170 000 Angestellten liege gar kein Mindestlohntarifvertrag vor, der für allgemeinverbindlich erklärt werden könnte. Röttgens Fazit: „Die ganz große Mehrheit“ der Tarifparteien und der Arbeitnehmer wolle keinen staatlich festgelegten Einheitslohn, weil er Arbeitslosigkeit bringe.

Man kann dies freilich auch anders sehen. Das „magere Ergebnis“ zeige, dass „wir verbindliche Lohnuntergrenzen in Branchen mit schwacher Tarifbindung brauchen“, sagte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, Brigitte Pothmer. Die Annahme, dass „ausgerechnet diese Wirtschaftszweige“ Mindestlöhne beantragten, sei „naiv“ gewesen.

Außerdem ging am Wochenende nach „Handelsblatt“-Angaben noch ein weiterer Antrag für bis zu 450 000 Beschäftigte ein. Unter Federführung der Arbeiterwohlfahrt (Awo) wollen mehrere Arbeitgeberverbände mit der Gewerkschaft Verdi einen Mindestlohn für die Pflegebranche. Ziel sei es, einen „besonders in der ambulanten Altenpflege ruinösen Wettbewerb“ zu unterbinden, so der Awo-Arbeitgeberverband. Unterstützt werde der Plan von der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände, der Bundestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes, dem Arbeiter- Samariterbund und der Volkssolidarität. Durch den Wettbewerbsdruck kommerzieller Anbieter ohne Tarifverträge seien Qualitätsverluste zu befürchten, klagten die Verbände laut „Handelsblatt“. Der Markt sei von Klein- und Kleinstanbietern geprägt, „die zum Teil kurzfristig kommen und gehen“. Ein kontinuierliches und qualitativ hochwertiges Angebot sei „besonders im ländlichen Bereich nicht mehr gesichert“.

Vorerst liegt dem Arbeitsminister allerdings nur der Antrag vor, die Pflegebranche ins Entsendegesetz aufzunehmen. Einen bundesweiten Tarifvertrag, den die Regierung für allgemein verbindlich erklären könnte, wollen die Tarifpartner erst noch aushandeln. Eine Premiere. Bisher arbeiten die Wohlfahrtsorganisationen meist mit eigenen Tarifwerken, die sich grob am öffentlichen Dienst orientieren.

Eine weitere Schwierigkeit kommt hinzu: Bedingung für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung ist nämlich, dass entsprechende Tarifverträge jeweils mehr als 50 Prozent der Beschäftigten erfassen. Da aber die Kirchen und deren Verbände ihre Löhne nur über sogenannte arbeitsrechtliche Kommissionen vereinbaren, gelten deren Beschäftigte rein rechtlich nicht als tarifgebunden. Würde man sie mitzählen, was naheliegend wäre, wäre die 50-Prozent-Marge kaum zu schaffen.

Mindestlöhne gibt es bislang nur in der Baubranche, für Gebäudereiniger und Briefträger. Doch trotz des Triumphes ob der verhaltenen Resonanz – Erleichterung will sich bei der Union nicht einstellen. Er rate „dringend, das Gesetzesvorhaben aufzugeben und das gescheiterte Kampfthema Mindestlohn nicht weiter zu verfolgen“, beschwört Röttgen die SPD. Und CSU-Mann Glos ist sich schon jetzt sicher, dass der politische Gegner im Bundestagswahlkampf 2009 nicht auf dieses Thema verzichten wird.

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