zum Hauptinhalt

Politik: Erben der Bodenreform gehen leer aus

Straßburg/Berlin - Ostdeutsche Neubauern-Erben bekommen ihr Land nicht zurück. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg billigte am Donnerstag, dass die Bundesrepublik rund 70 000 Erben von Bodenreformland seit 1992 die Grundstücke entzog.

Von Matthias Schlegel

Straßburg/Berlin - Ostdeutsche Neubauern-Erben bekommen ihr Land nicht zurück. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg billigte am Donnerstag, dass die Bundesrepublik rund 70 000 Erben von Bodenreformland seit 1992 die Grundstücke entzog. Damit werden Bund und neue Länder nicht verpflichtet, die 100 000 Hektar Land an die Neubauern-Erben zurückzugeben oder sie zu entschädigen, was Belastungen in Milliardenhöhe bedeutet hätte.

Mit dem 2. Vermögensrechtsänderungsgesetz war 1992 jenen Begünstigten der Nachkriegs-Bodenreform, die ihr Land nicht mehr bewirtschafteten, das Land entzogen worden. Dagegen hatten fünf Betroffene in Straßburg geklagt. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) begrüßte das Urteil. Es schaffe „Rechtssicherheit für alle Beteiligten“. Die Betroffenen reagierten entsetzt.

Das Gericht erklärte, die Behörden hätten „vor dem einmaligen Hintergrund der deutschen Wiedervereinigung“ eine „gerechte Abwägung“ zwischen dem Schutz des Eigentums und dem Allgemeininteresse vorgenommen. Es folgte der Argumentation der Regierung, wonach der Boden zwischen 1945 und 1949 zum Zweck landwirtschaftlicher Nutzung übergeben worden sei. Die Beschwerdeführer hätten durch das Modrow-Gesetz von 1990, das dieses Eigentum festschrieb, „unzweifelhaft einen ,Zufallsgewinn’ gehabt“, da bereits zu DDR-Zeiten viele nicht mehr in der Landwirtschaft Tätige enteignet worden seien.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false