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Politik: Erleichterung für Ärzte – durch weniger Papierkram

Berlin - Ärzte sollen künftig wieder mehr Zeit für ihre Patienten aufbringen, statt Formulare auszufüllen. Eine Arbeitsgruppe von Ärzten, Krankenkassen und Bundesregierung verständigte sich auf Regelungen, mit denen die Bürokratie in deutschen Arztpraxen verringert werden soll.

Berlin - Ärzte sollen künftig wieder mehr Zeit für ihre Patienten aufbringen, statt Formulare auszufüllen. Eine Arbeitsgruppe von Ärzten, Krankenkassen und Bundesregierung verständigte sich auf Regelungen, mit denen die Bürokratie in deutschen Arztpraxen verringert werden soll. Gesundheits-Staatssekretärin Marion Caspers-Merk sagte am Donnerstag, es gehe nicht in erster Linie um finanzielle Einsparungen, sondern darum, „dass der Patient wieder im Mittelpunkt steht“.

Vorgesehen ist etwa, die Zahl der Formulare deutlich zu verringern. Weil derzeit viele Krankenkassen ihre eigenen Vordrucke machen, gibt es bei der gesetzlichen Krankenversicherung einen eigenen Fachausschuss für das Formularwesen, der zu absurden Auswüchsen führt: Wer bestimmte Kuren beantragen will, muss erst einen Antrag ausfüllen, um den Kurantrag zu erhalten. Caspers-Merk sagte, wenn der 20-Punkte-Plan umgesetzt werde, könne die Bürokratie um 70 Prozent reduziert werden. Auch die Spezialprogramme für chronisch Kranke sollen deutlich vereinfacht werden. Die Mediziner hatten seit der Einführung über den Verwaltungsaufwand geklagt. Außerdem soll eine erst kürzlich eingeführte Regelung rückgängig gemacht werden, wonach Apotheken am Wochenende oder in Notfällen Medikamente nur gegen Rezept aushändigen dürfen. Künftig soll in solchen Fällen wie früher eine telefonische Bestätigung durch den Arzt ausreichen.

Mit einer Art „Bürokratie-Tüv“ will die Bundesregierung in Zukunft sicherstellen, dass neue Gesetze nicht zu viel Bürokratie verursachen. Dafür soll ein beim Kanzleramt angesiedelter Normenkontrollrat eingerichtet werden. Der Bundestag billigte am Donnerstag in Berlin mit den Stimmen der Koalition die Berufung des achtköpfigen Gremiums. Der Rat soll Gesetzentwürfe bereits in ihrer Entstehungsphase auf ihre bürokratischen Auswirkungen hin überprüfen und gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge unterbreiten. Kontrolliert werden können auch Rechtsverordnungen. ce/ddp

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