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Erste Steuergesetze: Bundestag schafft Subventionen ab

Mit den Stimmen von Union und SPD hat der Bundestag eine Reihe von Subventionen abgeschafft. Gefallen sind unter anderem die Eigenheimzulage, steuerliche Freibeträge sowie reine Steuersparfonds.

Berlin - Mehr als drei Wochen nach dem Start der großen Koalition hat der Bundestag die ersten Gesetze zur Abschaffung Milliarden teurer Steuerprivilegien verabschiedet. Das Parlament billigte am Donnerstag den Wegfall der Eigenheimzulage, das Aus für reine Steuersparfonds sowie für weitere Steuervergünstigungen.

Die drei Gesetze bedeuten Einbußen für Hausbauer, Arbeitnehmer, Vermieter sowie vermögende Anleger. Bund, Länder und Gemeinden dagegen können mittelfristig auf Mehreinnahmen von jährlich bis zu zehn Milliarden Euro hoffen. Der Bundesrat soll die Gesetzespläne kurz vor Weihnachten absegnen.

2006 wollen Union und SPD weitere Gesetze zum Abbau von Steuervergünstigungen auf den Weg bringen. Anfang Januar will das schwarz-rote Kabinett aber zugleich erste steuerliche Fördermaßnahmen beschließen, um die Konjunktur anzukurbeln.

Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) nannte die Gesetze ein Signal für Sanierung der Staatskassen und kündigte weitere Schritte an: «Es ist der Anfang. Wir haben noch eine ganze Legislaturperiode vor uns.» Neben der Konsolidierung der Haushalte müssten Impulse für Konjunktur und Beschäftigung gegeben werden. FDP, Grüne und die Linke begrüßten grundsätzlich den Abbau überholter und fragwürdiger Subventionen, kritisierten aber Teile der Gesetzesvorhaben. Diese machten das Steuerrecht komplizierter und seien missbrauchsanfällig.

Die Eigenheimzulage wird für Neufälle damit zum 1. Januar 2006 abgeschafft. Die Förderung soll künftig auch nicht mehr auf ein Folgeobjekt übertragen werden können. Wer innerhalb des achtjährigen Förderzeitraums umziehen muss, kann für die verbleibenden Förderjahre keine Zulage mehr für ein neu erworbenes Objekt in Anspruch nehmen. Nach Zustimmung des Bundestages bleibt es auch bei dem umstrittenen Stichtag 11. November dieses Jahres für das Aus reiner Steuersparfonds. Bei Steuerstundungsmodellen wie Medien- und Windkraftfonds wurde die Verlustverrechnung deutlich eingeschränkt.

Ihre Steuerberaterkosten können Arbeitnehmer künftig nur noch begrenzt von der Steuer absetzen, da der Sonderabgabenabzug gestrichen wird. Steuerzahler müssen Steuerberaterkosten in einen als Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben abziehbaren Teil sowie in einen «privaten», nicht abziehbaren Teil aufteilen.

Beschlossen wurde zudem der Wegfall steuerlicher Freibeträge für Abfindungen, Übergangsgelder sowie Heirats- und Geburtsfreihilfen des Arbeitgebers. Zudem wird von 2006 an die Möglichkeit, Mietwohngebäude je nach Zeitpunkt ihrer Anschaffung in fallenden Jahresbeiträgen abzuschreiben, für Neufälle abgeschafft. (tso/dpa)

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