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Politik: EU-Ausländer: Straffällige werden ausgewiesen

Ein erheblich straffällig gewordener Ausländer muss mit seiner Ausweisung aus Deutschland rechnen. Das gilt auch dann, wenn er aus einem Mitgliedsland der Europäischen Union stammt, schon seit seiner Jugend im Bundesgebiet lebt und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt.

Ein erheblich straffällig gewordener Ausländer muss mit seiner Ausweisung aus Deutschland rechnen. Das gilt auch dann, wenn er aus einem Mitgliedsland der Europäischen Union stammt, schon seit seiner Jugend im Bundesgebiet lebt und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht in Koblenz am Freitag. Das Gericht wies die Klage eines 43-jährigen Italieners ab, der in den vergangenen zehn Jahren zwölf Mal wegen Straftaten - darunter Drogendelikte und Zuhälterei - verurteilt worden war. Nach dem letzten Urteil war seine Ausweisung verfügt worden.

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