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Politik: „EU-Grenzschutzbehörde missachtet Menschenrechte“

Gutachten im Auftrag von Amnesty International: Frontex auch außerhalb von EU-Hoheitsgewässern an Flüchtlingsrecht gebunden

Von Michael Schmidt

Berlin - Jedes Jahr versuchen mehr als 100 000 Schutzsuchende und Flüchtlinge aus Afrika und dem Nahen Osten über das Mittelmeer nach Europa zu kommen. Jedes Jahr ertrinken mehrere Hundert bei diesem Versuch der illegalen Einwanderung, andere werden abgefangen oder aufgehalten. „Europa schottet sich ab“, sagte Günter Burkhardt, Geschäftsführer von Pro Asyl am Donnerstag in Berlin. „Und zwar auch mit illegalen Mitteln.“ Ein von Pro Asyl, Amnesty International (AI) und dem Forum Menschenrechte in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten habe ergeben, dass die Aufforderung zur Rückkehr und das Abdrängen, Abschleppen und Zurückbegleiten von Booten auf hoher See gegen internationale Menschen- und Flüchtlingsrechte verstoße, stellte Burkhardt fest. Die Praxis der EU-Grenzschutzagentur Frontex sei mithin „nicht nur menschlich unanständig, sondern auch rechtswidrig.“

Das Meer „ist kein Menschenrechts- und Flüchtlingsschutzfreier Raum“, fügte AI-Experte Wolfgang Grenz hinzu und erklärte, dass sich Staaten auch außerhalb ihres Zwölf-Meilen-Hoheitsgebietes im Meer an die Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention halten müssen. Die Bundesregierung vertritt eine andere Rechtsauffassung. In der Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion im August 2007 teilte sie mit, die AI-Haltung, die auch vom Hohen Flüchtlingskommissar der UN vertreten wird, stehe nicht im Einklang „mit der ganz überwiegenden Staatenpraxis, wonach der Grundsatz des non-refoulement seine Wirkung erst bei territorialem Gebietskontakt entfaltet.“

Laut Frontex-Jahresbericht wurden 2006 vor Afrikas Küste rund 4000 Flüchtlinge auf 57 Fischerbooten aufgehalten. Wie, mit welchen Methoden, das stehe nicht dabei, sagte Grenz. Vieles geschehe im Verborgenen, aber Augenzeugenberichte ließen darauf schließen, dass „einiges davon rechtswidrig“ sei. Eine Frontex-Sprecherin in Warschau sagte dem Tagesspiegel, die Grenzschutzagentur teile die Auffassung, dass Flüchtlingsboote auf hoher See nicht zur Umkehr gezwungen werden dürfen – deshalb gehörten solche Verfahren auch nicht zur Frontex-Praxis.

Tillmann Löhr, Mitautor des Gutachtens, forderte, Schutzsuchende seien gemäß der internationalen Menschenrechtskonvention und dem internationalen Seerecht zu behandeln: also an Land zu bringen, in den nächsten Hafen, auf europäisches Territorium, wo sie ein rechtstaatliches Verfahren erwarten dürften. Es sei nicht Sache von Kapitänen, auf einem Schiff über die Berechtigung eines Asylantrags zu entscheiden.

Pro-Asyl-Geschäftsführer Burkhardt beklagte, dass es zwar eine gesamteuropäische Anstrengung zur Abwehr, aber keine zur Aufnahme von Flüchtlingen gebe und stellte die deutsche Mitverantwortung heraus. Es könne nicht sein, dass kleine Grenzstaaten wie Malta mit dem Problem allein gelassen würden.

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