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Mutter Kind

© dpa

EU-Kommission: Deutschland gegen längeren Mutterschutz

18 statt bisher nur 14 Wochen soll der Mutterschutz in Zukunft dauern. Das sieht ein Gesetzesvorschlag vor, den die EU-Kommission am Freitag in Brüssel vorstellen will. Geplant ist außerdem ein erweiterter Kündigungsschutz für Frauen. Die Bundesregierung droht mit einem Veto.

In der Europäischen Union gilt nach Vorgaben von 1992 ein Mutterschutz von mindestens 14 Wochen. Diese Frist will EU-Sozialkommissar Vladimir Spidla nun auf 18 Wochen verlängern. Einen Anspruch auf Mutterschaftsurlaub sollen dann auch selbstständige Frauen oder im Betrieb des Mannes mitarbeitende Ehepartnerinnen bekommen. Sie könnten sich demnach zwischen einer Geldleistung oder einer zeitlich befristeten Vertretung während des Mutterschaftsurlaubes entscheiden.

Deutschland müsste sich anpassen

Zudem will die Kommission Müttern einen besseren Kündigungsschutz garantieren. Nach dem Gesetzesvorschlag muss es ein Arbeitgeber stichhaltig in schriftlicher Form begründen, wenn er eine Frau bis zu sechs Monate nach Ende ihres Mutterschutzes entlassen will. In dem Richtlinientext wird dies mit "einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie" begründet.

Deutschland müsste sein Gesetz dementsprechend anpassen. Während hierzulande die EU-Mindestfrist von 14 Wochen gilt, ist in anderen Mitgliedstaaten schon jetzt ein längerer Mutterschutz üblich. In Großbritannien und Irland sind es 26 Wochen, in Tschechien 28. In Frankreich haben Frauen bei Zwillingsgeburten sogar Anspruch auf 34 Wochen Pause.

Gewerkschaft unterstützt die Pläne

Beim Deutschen Gewerkschaftsbund stößt das Vorhaben auf ein positives Echo. "Der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßt die Vorschläge der EU-Kommission ausdrücklich", sagte das für Frauenpolitik zuständige Mitglied im DGB-Bundesvorstand, Claudia Menne, in Berlin. Der Europäische Gewerkschaftsbund habe die Kommission aufgefordert aktiv zu werden.

Widerstand gegen das Brüsseler Vorhaben formiert sich dagegen bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). BDA-Chef Dieter Hundt bezifferte die Zusatzkosten für eine Verlängerung des Mutterschutzes in einem "Welt"-Interview diese Woche auf 500 Millionen Euro jährlich. Der Hintergrund: Deutsche Mütter erhalten während des Mutterschutzes das volle Gehalt. Die Krankenkassen zahlen das Mutterschaftsgeld, für den Restbetrag kommt in der Regel der Arbeitgeber auf.

Bundesregierung droht mit Veto

In anderen EU-Ländern ist eine volle Lohnfortzahlung nicht garantiert. Ursprünglich wollte die Kommission dies allen Mitgliedstaaten vorschreiben, doch in dem aktuellen Textentwurf steht nur noch, dies sei "nicht obligatorisch". Die Mitgliedsländer müssen demnach während des Mutterschutzes mindestens einen Satz garantieren, der dem Krankengeld entspricht.

Auch die Bundesregierung sieht Probleme mit den EU-Plänen und droht mit einem Veto. Die geplante Ausweitung von 14 auf 18 Wochen könne für Frauen "zum Bumerang werden", erklärte das Bundesfamilienministerium am Donnerstag in Berlin und verweist dabei auf die höheren Kosten für die Arbeitgeber, die den Mutterschutz mitfinanzieren. Die Bundesregierung könne dem Vorschlag deshalb nicht zustimmen. Die Pläne erfordern Einstimmigkeit bei den Mitgliedstaaten.

"Höhere Hürden für junge Frauen"

"Der EU-Vorschlag erhöht die finanziellen Risiken für Arbeitgeber, die junge Frauen beschäftigen", heißt es in der Erklärung des Hauses von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) weiter. Damit "würden die Hürden für junge Frauen erhöht, die einen Arbeitsplatz suchen".

Sozialkommissar Spidla will am Freitag zudem eine Studie zur Kinderbetreuung in der EU vorstellen. Danach gab es in Deutschland 2006 nur für 18 Prozent der Kinder unter drei Jahren einen Krippenplatz. In Dänemark sind es 73 Prozent, in den Niederlanden 45. Der Bundestag hatte erst vor einer Woche beschlossen, bis 2013 für jedes dritte Kind unter drei Jahren einen Krippen- oder Tagespflegeplatz bereitzustellen. Die EU-Staaten hatten sich dazu ursprünglich bereits bis 2010 verpflichtet. (jg/dpa/AFP)

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