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EU-Reformvertrag: Verfassungsdiskussion, die Zweite?

Die Würfel sind bei der EU-Reform eigentlich gefallen – jetzt wird der Ruf nach einer breiten Debatte laut.

Der Entwurf für den neuen EU-Reformvertrag sei „in der Tat schwer zu lesen“, räumte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) unmittelbar nach dem Durchbruch beim EU-Gipfel am Wochenende ein. Ihr ist kaum zu widersprechen, wenn man in dem in Brüssel verabschiedeten Dokument Sätze wie diesen findet: „Was die inhaltlichen Änderungen an den bestehenden Verträgen anbelangt, so werden die auf die RK 2004 zurückgehenden Neuerungen so, wie es in diesem Mandat angegeben ist, in den EUV und den Vertrag über die Arbeitsweise der Union eingearbeitet.“ Man ahnt es schon: Die Arbeit der Regierungskonferenz, die bis Ende des Jahres den neuen Grundlagenvertrag ausarbeiten soll, wird vor allem Sache von Europarechtsexperten sein. Die politischen Grundsatzentscheidungen in den Streitfragen sind hingegen bereits auf dem Brüsseler Gipfel getroffen worden.

Der neue Reformvertrag soll an die Stelle der EU-Verfassung treten, die vor zwei Jahren bei Referenden in Frankreich und den Niederlanden abgelehnt worden war. Beim neuen Vertrag handelt es sich im Gegensatz zur EU-Verfassung um ein vergleichsweise schmuckloses Werk. Zu den prominenten Bestandteilen der Verfassung gehörte noch die Grundrechte-Charta, und in ihr finden sich einfache Merksätze wie: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen.“ Im neuen Reformvertrag wird die Grundrechte- Charta in einen Anhang verbannt, behält aber ihre Rechtsverbindlichkeit. Eine Ausnahme gilt allerdings für Großbritannien.

Die britische Ausnahmeregelung bei der Grundrechte-Charta gehört zu den Kritikpunkten der Verfassungsfreunde, die nach dem Gipfel nicht in grenzenlosen Jubel ausbrechen wollen. So sagte der Vorsitzende des Verfassungsausschusses des Europaparlaments, Jo Leinen, der Zeitung „Die Welt“: „Es geht nicht, dass die Arbeit an dem neuen Vertrag nur im Rahmen einer Regierungskonferenz hinter verschlossenen Türen stattfindet.“ Der luxemburgische Außenminister Jean Asselborn sagte dem Tagesspiegel, die Information der Öffentlichkeit gehöre selbstverständlich zum bevorstehenden parlamentarischen Ratifizierungsverfahren des neuen EU-Vertrags, der nach der Regierungskonferenz im kommenden Oktober vorliegen könne. Allerdings schränkte er ein: „Bei den Ländern, die noch keine breite öffentliche Diskussion über die künftige Funktionsweise der EU und den Vertrag gehabt haben, ist die Uhr abgelaufen. In der Regierungskonferenz wird die EU keine neuen Kompetenzen erhalten, die nicht im Verfassungsvertrag verankert waren.“ Asselborn sagte weiter, dass mit der britischen Ausnahmeregelung bei der Grundrechte-Charta eine unklare Situation entstanden sei, „in der wir in der Europäischen Union zwei Sorten Bürger haben“. „Wenn wir als Europäer demnächst in einem Gespräch mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin zum Beispiel das Demonstrationsrecht in Russland bemängeln, dann könnte Putin darauf hinweisen, dass es den Europäern eigentlich auch nicht gelinge, die Grundrechte einheitlich anzuwenden.“

Unterdessen wirkt der dramatische Verhandlungspoker der polnischen Führung während des Brüsseler Gipfels auch in Berlin noch nach. Einen Durchbruch gab es bei dem Gipfel erst, als Polens Regierungschef Jaroslaw Kaczysnki im Streit um Warschaus Stimmengewicht einlenkte. „Es gab einige irritierende Argumentationen aus Polen“, sagte Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) am Montag in der ARD. Regierungschef Jaroslaw Kaczynski hatte in der vergangenen Woche gesagt, dass Polen wegen der deutschen Kriegsschuld ein größeres Stimmengewicht in den EU-Ministerräten haben müsse.

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