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Volkszählung 1987

© dpa

EU-Vorgabe: Kabinett beschließt Volkszählung für 2011

Nun ist es beschlossene Sache: Nach mehr als 20 Jahren wird es 2011 wieder eine Volkszählung geben. Allerdings müssen dabei nicht mehr alle Bürger befragt werden.

Volkszählung 2011: Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch den Entwurf für ein Zensusgesetz und setzte damit Vorgaben der Europäischen Union (EU) um. Diese schreiben eine Volks- und Wohnungszählung in allen Mitgliedstaaten für 2011 vor.

Erstmals sollen dabei aber nicht mehr alle Bürger befragt werden. Der "registergestützte Zensus" wertet zunächst die Melderegister und andere Verwaltungsregister aus. Ergänzt wird dies durch Stichproben und eine schriftliche Befragung der Gebäude- und Wohnungseigentümer. In der Bundesrepublik gab es zuletzt 1987 eine von vielen Protesten begleitete Volkszählung, in der DDR 1981. (sba/dpa)

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