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Politik: EU will Polizei Datenabgleich erlauben

Minister befürworten in Dresden Schäubles Plan

Dresden - Die Stimmung ist gelöst bei den EU-Innen- und Justizministern, die sich seit Sonntagabend in Dresden versammelt haben. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) begrüßt den italienischen Innenminister Giuliano Amato mit Küsschen links und Küsschen rechts. Beim traditionellen Familienfoto klicken die Kameras der Fotografen bereits heftig, als Österreichs Innenminister Günter Platter mit Verspätung aufs Podium mit den aufgereihten Ministern und Ministerinnen aus den 27 EU-Staaten eilt. Da ruft Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) scherzhaft, man möge die bereits entstandenen Fotos mit Rücksicht auf den österreichischen Amtskollegen doch bitte wieder löschen. Konkrete Beschlüsse sollen bei diesem informellen Treffen nicht gefasst werden, dafür aber ein paar Pfade im Dickicht der europäischen Rechts- und Innenpolitik weiter ausgetreten werden – da schadet etwas Lockerheit nicht.

Gleichzeitig ist das Treffen der EU-Minister in Dresden die erste Bewährungsprobe für die deutsche Ratspräsidentschaft, die Berlin am 1. Januar für sechs Monate übernommen hat. In der Innenpolitik verfolgt Deutschland dabei das Ziel, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Polizei und Strafverfolgungsbehörden zu verbessern. EU-Justizkommissar Franco Frattini kündigte in Dresden an, zum nächsten Treffen der EU-Innen- und Justizminister am 15. und 16. Februar in Brüssel einen entsprechenden Vorschlag zu präsentieren. Bundesinnenminister Schäuble sagte, bei den informellen Beratungen der Minister habe es eine „grundsätzliche Zustimmung“ aller EU- Staaten zu diesem Projekt gegeben.

Die deutsche Präsidentschaft greift bei ihrem Vorstoß auf einen im Mai 2005 in Prüm in der Eifel geschlossenen Vertrag zurück, der mittlerweile von elf EU-Staaten unterzeichnet wurde. Sie haben die Möglichkeit, sich gegenseitig Zugriff auf Datenbanken zu gewähren, auf denen DNA-Analysen, Fingerabdrücke und Fahrzeugregisterdaten gespeichert sind. So können seit Anfang Dezember 2006 Deutschland und Österreich DNA-Daten gegenseitig abgleichen. Wenn eine DNA-Spur von einem deutschen Tatort einen Bezug zu Österreich erwarten lässt, wird in der dortigen Datei nach einem Täterprofil gesucht. Wird es gefunden, werden die Daten den Kollegen auf der anderen Seite der Grenze zugänglich gemacht.

„Der Zugriff auf polizeiliche Fahndungsdaten in Partnerstaaten ist etwas qualitativ Neues“, sagte Schäuble. EU- Justizkommissar Frattini sagte, die Regelungen zur Polizei- und Justizkooperation im Prümer Vertrag trügen sowohl dem Sicherheitsbedürfnis als auch dem Datenschutz Rechnung. Nach dem Vorschlag, den Frattini nun mit der deutschen Ratspräsidentschaft erarbeiten will, könnten alle 27 Mitgliedstaaten die vernetzten Datenbanken nutzen.

Fortschritte zeichnen sich auch auf dem Weg zu klareren Regeln beim Familienrecht in der Europäischen Union ab: Künftig soll der Wille von binationalen Ehepartnern berücksichtigt werden, die bereits bei der Heirat festlegen wollen, welches Recht im Fall einer Scheidung für sie gelten soll. In diesem Punkt habe unter den Justizministern Einigkeit geherrscht, berichtete Ministerin Zypries. Sie schränkte allerdings ein, dass diese Wahlfreiheit nicht zu „Absurditäten“ führen solle. Dies gelte beispielsweise für den Fall, dass ein in Irland lebendes deutsch-französisches Paar sich unbedingt nach estnischem Recht scheiden lassen wolle. Dies soll auch künftig nicht möglich sein.

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