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Flüchtlinge haben kein Recht auf humanitäre Visa für die EU, hat der EuGH festgestellt.

© Delil Suleiman/AFP

Flüchtlinge: EuGH: Keine "humanitären Visa" in EU-Auslandsbotschaften

Flüchtlinge haben keinen Anspruch auf die Ausstellung von Kurzzeit-Visa aus humanitären Gründen, urteilt der Europäische Gerichtshof.

EU-Staaten müssen in ihren Auslandsbotschaften keine sogenannten humanitären Visa ausstellen. Es stehe den Mitgliedstaaten frei, ihre Einreisevisa nach nationalem Recht zu vergeben, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag.

Konkret ging es vor allem um die Frage, ob in unsicheren Ländern gelegene Botschaften von EU-Staaten verfolgten Menschen ein Visum aus humanitären Gründen erteilen müssen. Wäre dies uneingeschränkt der Fall, könnten zum Beispiel vor Gewalt und Folter fliehende Syrer im Libanon oder sogar in ihrem Heimatland selbst eine Einreisegenehmigung für einen EU-Staat bekommen. Dies ist bislang in der Regel nicht möglich.

Antrag einer syrischen Familie als Auslöser

In dem Ausgangsverfahren für das EuGH-Urteil ging es um ein syrisches Ehepaar, das mit seinen drei kleinen Kindern aus dem lange umkämpften Aleppo nach Europa fliehen wollte. Es beantragte dazu im libanesischen Beirut Visa. Das belgische Ausländeramt lehnte die Anträge ab. Die Behörde argumentierte, dass sich die Familie länger als die mit einem Visum bewilligten 90 Tage in Belgien aufhalten wollte - schließlich wollten die Syrer dort Asylanträge stellen. Zudem seien EU-Staaten nicht verpflichtet, alle Menschen aufzunehmen, die eine katastrophale Situation durchlebten, hieß es.

Der zuständige EuGH-Generalanwalt widersprach dieser Argumentation in einem aufsehenerregenden Gutachten. Er schrieb, die Erteilung nationaler Visa werde von einer EU-Verordnung geregelt. Damit gelte auch die Grundrechtecharta der Union. Die wiederum schreibt das Recht auf Asyl fest und verbietet Folter und andere unmenschliche und entwürdigende Behandlung - reale Gefahren für die syrische Familie, unterstrich der Gutachter. Damit müsse ein EU-Staat in solchen Fällen Visa zur Einreise vergeben und Schutzsuchenden die Möglichkeit geben, in Europa Asyl zu verlangen.

Urteil: Asylbegehren erst in Europa

„Wenn der Gerichtshof der Meinung des Generalanwalts folgt, dann explodiert eine Bombe“, warnte der auf Migrationsrecht spezialisierte Juraprofessor Philippe De Bruycker von der Freien Universität Brüssel im Vorfeld des Urteils. Das Gutachten stelle das Grundprinzip in Frage, dass Migranten es bis nach Europa schaffen müssen, um dort Asyl zu beantragen.

Mit dem heutigen Urteil steht nun fest, dass Flüchtlinge erst in Europa Asyl beantragen können. (AFP, dpa)

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