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Europa: Köhler zögert mit Unterschrift unter EU-Vertrag

Bundespräsident Horst Köhler wird die Ratifikationsurkunde zum Vertrag von Lissabon vorerst nicht unterzeichnen. Er will zunächst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten. Das Gericht muss unter anderem noch über eine Klage der Partei Die Linke urteilen.

Das Bundespräsidialamt teilte am Montag mit, dass Horst Köhler den EU-Vertrag vom 13. Dezember 2007 zunächst nicht unterschreiben will. "Angesichts vorliegender Anträge auf einstweilige Anordnung folgt der Bundespräsident damit einer Bitte des Bundesverfassungsgerichts", hieß es. Er werde bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit des Zustimmungsgesetzes zum Vertrag von Lissabon warten. Damit liegt der EU-Reformvertrag in Deutschland vorerst auf Eis.

Unter anderen will die Partei Die Linke mit zwei Klagen in Karlsruhe den EU-Reformvertrag für verfassungswidrig erklären lassen. Sie sieht durch den Lissabon-Vertrag das Demokratieprinzip und die Rechte von Abgeordneten verletzt. Auch der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler hat Klage in Karlsruhe eingereicht.

Köhler lehnte schon einmal ab

Das Bundesverfassungsgericht will das Verfahren zum sogenannten Lissabon-Vertrag beschleunigt betreiben. Noch sei nicht entschieden, ob und wann eine mündliche Verhandlung angesetzt werde, hieß es in Karlsruhe. Eine Entscheidung noch in diesem Jahr gilt als unwahrscheinlich. Bundestag und Bundesrat haben den Reformvertrag jeweils mit großer Mehrheit gebilligt.

Köhler hatte schon 2006 mit derselben Begründung seine Unterschrift nicht unter den dann gescheiterten EU-Verfassungsvertrag gesetzt. Auch damals hatten Gauweiler und andere dagegen geklagt.

Der Lissabon-Vertrag ist der zweite Anlauf für eine grundlegende Reform der Europäischen Union. Mit dem Grundvertrag soll die EU einen Ratspräsidenten erhalten, der für zweieinhalb Jahre gewählt wird. Außerdem soll es einen gemeinsamen Verantwortlichen für die EU-Außenpolitik, häufigere Mehrheitsentscheidungen und die Möglichkeit eines Volksbegehrens geben. Nachdem der Vertrag kürzlich bei einer Volksabstimmung in Irland abgelehnt wurde, ist die EU in eine Krise geraten. (mpr/AFP/dpa/ddp)

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