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Europa: Linke will EU-Vertrag stoppen

Für den Linken-Abgeordneten Diether Dehm ist der EU-Vertrag ein "falscher, seelenloser, militaristischer" Vertrag. Zu viele Kompetenzen bekommt die EU durch das Papier, meint die Partei. Weil sie darin die Einschränkung von Grundrechten sieht, klagt die Linke vor dem Bundesverfassungsgericht.

Mit zwei Klagen in Karlsruhe will die Partei Die Linke den von Bundestag und Bundesrat gebilligten EU-Reformvertrag für verfassungswidrig erklären lassen. Sie sieht durch den Lissabon-Vertrag das Demokratieprinzip und die Rechte von Abgeordneten verletzt, teilte die Partei am Donnerstag in Berlin mit.

Die Links-Fraktion im Bundestag reichte eine sogenannte Organklage ein. Damit werden Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen geklärt. Zum anderen legte der Linke-Abgeordnete Diether Dehm eine Verfassungsbeschwerde vor, weil durch den EU-Vertrag die Rechte von Abgeordneten verletzt würden. Beide Klagen wurden am Mittwoch beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Klagen vertritt der Bielefelder Rechtsprofessor Andreas Fisahn.

Gysi: "Ich bin kein Gegner der EU"

Mit dem Lissabon-Vertrag soll die Europäische Union mehr Kompetenzen erhalten. Anstelle der Einstimmigkeit bei Abstimmungen ist ein neues Verfahren vorgesehen, das Blockaden ausschließen soll. Auch das Europäische Parlament soll aufgewertet werden.

Nach Worten von Fraktionschef Gregor Gysi geht es um den Parlamentarismus und um die Rechte des Bundesverfassungsgerichts. Bei einer Billigung des Lissabon-Vertrags würde dieses seiner eigenen Entmachtung zustimmen. Er sei nicht gegen die EU, betonte Gysi. "Ich bin ein wirklicher Anhänger der europäischen Integration." Der Europa-Experte Dehm unterstrich: "Der falsche, seelenlose, militaristische Vertrag wird die EU gefährden."

Die Linke hält die Übertragung zusätzlicher Kompetenzen an die EU für unzulässig und beklagt ein starkes Übergewicht der Exekutive, die weder vom Europäischen Parlament noch von den nationalen Parlamenten ausreichend kontrolliert werde. Das zentrale Organ sei der unzureichend demokratisch legitimierte Europäische Rat.

Linke: Grundrechte werden eingeschränkt

Die Kläger sehen ferner eine Einschränkung von Grundrechten, da der Europäische Gerichtshof dazu übergegangen sei, Grundfreiheiten abzuwägen. Artikel 1 (Menschenwürde) und Artikel 20 (Verfassungsgrundsätze) unterlägen aber der "Ewigkeitsgarantie" des Artikels 79 des Grundgesetzes.

Der EU-Reformvertrag lege sich auf eine bestimmte Wirtschaftsordnung fest, obwohl das Grundgesetz "wirtschaftspolitisch neutral" sei. Als eine unzulässige Einschränkung der Rechte des Bundestages werteten die Klageführer die Vorschrift, dass künftig die EU über die Entsendung von Truppen entscheiden soll. (ut/dpa)

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