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Apotheke

© dpa

Europäischer Gerichtshof: Apothekenketten bleiben in Deutschland verboten

Das deutsche "Apothekengesetz" ist vereinbar mit Europarecht. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Das Urteil ist eine Niederlage für die Internet-Apotheke DocMorris, die damit keine Ketten in Deutschland eröffnen darf.

Besitz und Betrieb einer Apotheke bleiben in Deutschland nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs Apothekern vorbehalten. "Die italienischen und die deutschen Rechtsvorschriften, die eine solche Regel vorsehen, finden ihre Rechtfertigung im Ziel der Gewährleistung einer sicheren und qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung", urteilte das Gericht am Dienstag in Luxemburg.

Für Europas größten Pharmahändler Celesio ist das Urteil entscheidend für seine Pläne, mit der Versandapotheke DocMorris in Deutschland eine eigene Apothekenkette aufzubauen. Celesio hatte die niederländische DocMorris 2007 in der Hoffnung auf eine Marktliberalisierung für rund 200 Millionen Euro gekauft.

Das Saarland erlaubte DocMorris 2006 unter Verweis auf europarechtliche Vorschriften den Betrieb einer Filialapotheke in Saarbrücken. Die Apothekerkammer des Bundeslandes und der Deutsche Apothekerverband klagten gegen die Zulassung beim Verwaltungsgericht des Saarlandes. Nach deutschem Recht darf nur ein zugelassener Pharmazeut eine Apotheke führen und maximal drei Filialen besitzen.

Celesio gibt sich gelassen

Der Pharmahändler Celesio hält trotz des Urteils an seinen mittelfristigen Zielen fest. "Wir haben nun europarechtliche Klarheit zur Frage des Fremdbesitzverbots bei Apotheken und damit auch Planungssicherheit", sagte ein Celesio-Sprecher. Die Liberalisierung sei von Celesio nur als eine von vielen Möglichkeiten zu wachsen angesehen worden, bekräftigte er. Celesio und die Tochter DocMorris konzentrierten sich nun auf den Ausbau des Markenpartner- und Versandhandelsgeschäfts.

Das europäische Gericht folgte mit seinem Urteil der Empfehlung von EU-Generalanwalt Yves Bot. Dieser hatte sich gegen die Marktöffnung ausgesprochen. Er befand, die Niederlassungsfreiheit der EU dürfe zugunsten der angemessenen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneien eingeschränkt werden.

Die Bundesregierung begrüßte das Plädoyer. Beobachter warfen Bot indes Befangenheit vor, da seine Frau und Tochter Apothekerinnen seien. (sba/dpa/rtr)

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