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Politik: Europas Justiz lässt Christin ihr Kruzifix

Berlin - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Rechte von Arbeitnehmern gestärkt, am Arbeitsplatz religiöse Symbole zu tragen. Es könne aber Ausnahmen geben, wenn berechtigten Belangen des Arbeitgebers Vorrang einzuräumen sei, urteilten die Richter am Dienstag in einem Verfahren gegen Großbritannien.

Berlin - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Rechte von Arbeitnehmern gestärkt, am Arbeitsplatz religiöse Symbole zu tragen. Es könne aber Ausnahmen geben, wenn berechtigten Belangen des Arbeitgebers Vorrang einzuräumen sei, urteilten die Richter am Dienstag in einem Verfahren gegen Großbritannien. Der EGMR betonte, die Justiz in den 47 Mitgliedstaaten des Europarats hätte für einen Ausgleich zwischen den Rechten von Angestellten und Arbeitgebern zu sorgen.

Geklagt hatten drei Frauen und ein Mann, allesamt praktizierende Christen. Eine Beschäftigte der Fluggesellschaft British Airways wehrte sich erfolgreich gegen das Verbot, als Mitglied des Bodenpersonals ein sichtbares Kreuz an einer Kette um den Hals zu tragen. Hierin erkannten die Richter einer Verletzung ihrer Religionsfreiheit, da ihr Arbeitgeber lediglich Gründe der „Corporate Identity“ geltend gemacht hatte – Turbane oder muslimische Kopftücher waren dagegen erlaubt. Der EGMR sprach ihr 2000 Euro Schadensersatz sowie 30 000 Euro für ihre Kosten und Auslagen zu.

Die anderen Klagen wurden abgewiesen. Bei einer Krankenschwester, die in der Altenpflege arbeitete und ebenfalls ihr Kreuz tragen wollte, stufte der EGMR die Sicherheit der Klinik höher ein, und es sei Sache der Leitung, dies einzuschätzen. Erfolglos waren auch die Klagen einer Standesbeamtin und eines Sexualtherapeuten, die meinten, bestimmte von ihnen verlangte Tätigkeiten unterstützten Homosexualität. Jost Müller-Neuhof

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